AS 2014 4561
Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA)
Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA)
Änderung vom 28. November 2014
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) verordnet:
I Die Auslandbankenverordnung-FINMA vom 21. Oktober 19961 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2 Aufgehoben
Art. 10 Prüfbericht 1 Die Prüfgesellschaft fasst ihren Bericht in einer Amtssprache ab. Sie stellt ihn der FINMA zu und sendet der verantwortlichen Leiterin oder dem verantwortlichen Leiter der Zweigniederlassung ein Exemplar. 2 Die Zweigniederlassung übermittelt eine Kopie des Prüfberichts an diejenige Stelle der ausländischen Bank, die für die Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung zuständig ist.
3. Abschnitt (Art. 12 und 13)
Aufgehoben
II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
28. November 2014 Im Namen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Die Präsidentin: Anne Héritier Lachat
1 SR 952.111
2014-2668 4561
Auslandbankenverordnung-FINMA AS 2014