AS 2014 4707
AS 2014 4707
Europäisches Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR)
SR 0.741.621; AS 1972 1073
1. Die von der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15)
des Binnenverkehrsausschusses der UN-Wirtschaftskommission für Europa an ihrer 92., 93., 94. und 95. Tagung (2012, 2013 und 2014) beschlossenen Änderungen der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) werden übernommen.
2. Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Sie werden weder in der
Amtlichen Sammlung des Bundesrechts noch in der Systematischen Samm- lung des Bundesrechts veröffentlicht. Diese Vorschriften können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
11. Dezember 2014 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Doris Leuthard
2014-2122 4707
Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. AS 2014 Europäisches Übereink.