AS 2014 581
AS 2014 581
Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
SR 0.274.131; AS 1994 2809
Geltungsbereich am 20. Februar 20141 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Malta* a 24. Februar 2011 B * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internet-Seite der Haager Konferenz: http://www.hcch.net/index_de.php? eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden. a Am 1. August 2012 hat Malta erklärt, dass sein Beitritt zum Übereinkommen erst nach Abschluss der Verfahren innerhalb der EU betreffend den Beitritt zum erwähnten Über- einkommen erfolgen könne, insbesondere erst nachdem ein Beschluss des Rats vorliege, welcher Malta ermächtige, dem Übereinkommen beizutreten. Sobald dieser Beschluss gefasst sei, werde Malta dem Depositar das Datum mitteilen, ab welchem das erwähnte Übereinkommen für Malta anwendbar wird.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt und berichtigt die früheren in AS 1995 934, 2003 733,
2006 2117, 2009 3639, 2011 2291 und 2014 397.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2014-0419 581
Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im AS 2014 Ausland in Zivil- oder Handelssachen. Übereink.