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AS 2015 2193

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK)

Änderung vom 24. Juni 2015

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet:

I Die Verordnung des UVEK vom 24. November 19941 über Luftfahrzeuge beson- derer Kategorien wird wie folgt geändert:

Art. 1 Diese Verordnung gilt für Hängegleiter ohne Antrieb oder mit elektrischem Antrieb, Drachen, Drachenfallschirme, Fesselballone, Fallschirme und unbemannte Luft- fahrzeuge.

Art. 3 Abs. 1 1 Für Luftfahrzeuge nach Artikel 1, ausgenommen für Hängegleiter mit elektrischem Antrieb, besteht kein Zwang, auf einem Flugplatz abzufliegen oder zu landen.

Art. 6 Begriff Hängegleiter sind: a. alle zum Fussstart geeigneten Fluggeräte, namentlich Deltas und Gleitschir- me, soweit sie unmittelbar nach dem Start zur Ausführung von Gleit- oder Segelflügen eingesetzt werden; b. zum Fussstart geeignete oder mit einem Fahrgestell ausgerüstete Deltas und Gleitschirme mit elektrischem Antrieb, soweit sie nach dem Start und einer nachfolgenden Flugphase zur Ausführung von Gleit- oder Segelflügen ein- gesetzt werden können.

Art. 10a Sonderbestimmungen für Hängegleiter mit elektrischem Antrieb

1 Hängegleiter mit elektrischem Antrieb müssen den Lufttüchtigkeitsanforderungen

des deutschen Luftfahrtbundesamtes (LBA) für schwerkraftgesteuerte Ultraleicht-

1 SR 748.941

2015-1142 2193

Luftfahrzeuge besonderer Kategorien. V des UVEK AS 2015

flugzeuge der Bauart Fussstart-UL und Trike in der Fassung vom 17. März 20052 oder in einer früheren, zum Zeitpunkt der Musterzulassung geltenden Fassung entsprechen.

2 Sie dürfen nur auf Flugfeldern abfliegen und landen.

3 Für den Abflug und die Landung ist eine Bewilligung des Flugplatzleiters erfor- derlich.

II Diese Verordnung tritt am 15. Juli 2015 in Kraft.

24. Juni 2015 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Doris Leuthard

2 Die Lufttüchtigkeitsanforderungen können beim deutschen Luftfahrt-Bundesamt bzw. bei dem von diesem beauftragten Verlag gegen Bezahlung bezogen werden über www.lba.de > A–Z > Gesetze und Verordnungen > Nachrichten für Luftfahrer und Luftfahrthandbuch.

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