AS 2015 2435
AS 2015 2435
Übereinkommen vom 20. März 1958
über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden
SR 0.741.411; AS 1996 2158
Änderung der Beilagen
Reglement Nr. 134 zum Übereinkommen!
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen und ihrer Bauteile hinsichtlich den Sicherheitsvorschriften für wasserstoff- betriebene Fahrzeuge
Angewendet durch die Schweiz seit dem 15. Juni 2015
Geltungsbereich des Reglements Nr. 134
Reglement Nr. 135 zum Übereinkommen
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihres Verhaltens bei Seitenaufprall-Tests gegen einen Pfahl
Angewendet durch die Schweiz seit dem 15. Juni 2015
Geltungsbereich des Reglements Nr. 135
1 Text und Geltungsbereich der Reglemente werden in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt fiir Strassen, 3003 Bern, bezogen oder auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen werden: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html Der Geltungsbereich ist auf der Internetseite der Vereinten Nationen einsehbar: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html
2015-1149 2435
Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, AS 2015 Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür
verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung
von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden. Übereink.