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AS 2015 2435

AS 2015 2435

Übereinkommen vom 20. März 1958

über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden

SR 0.741.411; AS 1996 2158

Änderung der Beilagen

Reglement Nr. 134 zum Übereinkommen!

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen und ihrer Bauteile hinsichtlich den Sicherheitsvorschriften für wasserstoff- betriebene Fahrzeuge

Angewendet durch die Schweiz seit dem 15. Juni 2015

Geltungsbereich des Reglements Nr. 134

Reglement Nr. 135 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihres Verhaltens bei Seitenaufprall-Tests gegen einen Pfahl

Angewendet durch die Schweiz seit dem 15. Juni 2015

Geltungsbereich des Reglements Nr. 135

1 Text und Geltungsbereich der Reglemente werden in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt fiir Strassen, 3003 Bern, bezogen oder auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen werden: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html Der Geltungsbereich ist auf der Internetseite der Vereinten Nationen einsehbar: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html

2015-1149 2435

Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, AS 2015 Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür

verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung

von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden. Übereink.

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