AS 2015 2639
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
vom 20. März 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 20142, beschliesst:
Art. 1
1 Der Notenaustausch vom 11. Dezember 20133 zwischen der Schweiz und der
Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Europäische Union nach Artikel 7 Absatz 2
Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20044 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwick- lung des Schengen-Besitzstands über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Notenaustausch nach Absatz 1 zu informieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Ständerat, 20. März 2015 Nationalrat, 20. März 2015 Der Präsident: Claude Hêche Der Präsident: Stéphane Rossini Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz