AS 2015 4129
Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport»
Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO)
Änderung vom 26. Oktober 2015
Das Bundesamt für Sport (BASPO) verordnet:
I Die Verordnung des BASPO vom 12. Juli 20121 über «Jugend und Sport» wird wie folgt geändert:
Art. 1 Aufgehoben
Art. 2 Abs. 1, 2, 3 und 5
1 Betrifft nur den französischen Text.
2 Sportarten der Nutzergruppe 2 sind Bergsport, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifah- ren, Skilanglauf, Skispringen, Snowboard und Windsurfen.
3 Betrifft nur den französischen Text.
5 Betrifft nur den französischen Text.
Art. 3 Abs. 3 Betrifft nur den französischen Text.
Art. 4 Abs. 1
1 Folgende J+S-Aktivitäten müssen vor ihrer Durchführung durch eine J+S-Expertin
oder einen J+S-Experten der entsprechenden Sportart bewilligt werden: a. in den Disziplinen Bergsteigen und Skitouren der Sportart Bergsport: jede Tour; b. Aufgehoben c. Betrifft nur den französischen Text.
1 SR 415.011.2
2015-1033 4129
Jugend und Sport. V des BASPO AS 2015
Art. 5 Abs. 1
1 Ein Kurs wird in einem J+S-Angebot angerechnet, wenn die Mindestteilnehmer-
zahl von 3 Kindern oder Jugendlichen im J+S-Alter gemäss den nach Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 4 VSpoFöP mindestens durchzuführenden J+S- Aktivitäten erreicht wird.
Art. 6 Beiträge beim vorzeitigen Abbruch eines J+S-Lagers Muss ein Lager wegen Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit der Teilneh- merinnen und Teilnehmer vorzeitig abgebrochen werden, ohne dass die Mindest- dauer nach Artikel 14 VSpoFöP erreicht worden ist, oder wird wegen Erkrankung oder Unfall von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die minimale Teilnehmerzahl unterschritten, so legt das BASPO die Beiträge nach Artikel 22 SpoFöV im Einzel- fall fest.
Art. 8 Verbot der Teilnahme von Kindern In der Sportart Lagersport/Trekking dürfen keine Kinder an Aktivitäten in den Sicherheitsbereichen «Berg», «Wasser» und «Winter» teilnehmen.
Art. 15 Anerkennung von J+S-Leiterinnen und -Leitern
1 Die Anerkennungen der J+S-Leiterinnen und -leiter werden erteilt:
a. in den A- und B-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP: bezogen auf die Ziel- gruppe Kinder oder Jugendliche; b. im Schulsport: bezogen auf die Zielgruppe Kinder oder Jugendliche; oder c. im Kindersport.
2 In den Sportarten nach Anhang 1a VSpoFöP wird die Anerkennung zusätzlich
nach Disziplinen erteilt.
3 In der Sportart Allround wird keine Anerkennung erteilt.
4 In den Disziplinen Sportklettern Fels und Sportklettern Kletterwand der Sportart Bergsport wird nur die Anerkennung Sportklettern erteilt.
Art. 16 Leiteranerkennung Schulsport 1 Die Leiteranerkennung Schulsport berechtigt zur Durchführung von Aktivitäten in den A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP sowie in den Sportarten Schwimmsport und Triathlon. 2 Anerkannte J+S-Leiterinnen und -Leiter Schulsport, die eine J+S-Leitertätigkeit ausserhalb der Nutzergruppen 4 und 5 in einer A-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP oder in der Sportart Schwimmsport oder Triathlon ausüben wollen, können die J+S- Leiteranerkennung in der entsprechenden Sportart in ihrer Zielgruppe beantragen, sofern sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am entsprechenden Leiterkurs erfüllen.
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Art. 17 Leiteranerkennung Kindersport
1 Die J+S-Leiteranerkennung Kindersport wird erworben durch:
a. die erfolgreiche Absolvierung einer J+S-Leiterausbildung in den A- und B-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP in der Zielgruppe Kinder; b. die erfolgreiche Absolvierung einer spezifischen Ausbildung J+S-Kinder- sport.
2 Sieberechtigt zur Durchführung von Aktivitäten mit Kindern in sämtlichen
A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP.
Art. 18 Zusätzliche Anerkennung als Militärsportleiterin und -leiter 1 Anerkannte Militärsportleiterinnen und -leiter nach Anhang 2, die eine J+S-Leiter- tätigkeit ausüben wollen, können in den A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP sowie in den J+S-Sportarten Schwimmsport und Triathlon eine J+S-Leiteranerken- nung in der Zielgruppe Jugendliche beantragen. 2 Die Gesuche sind durch den J+S-Coach des Organisators, für den die Leiterin oder der Leiter in der zusätzlichen Sportart oder Disziplin tätig sein wird, der für die Durchführung von J+S zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Diese leitet sie an das BASPO zum Entscheid weiter.
Art. 19 Anerkennung von J+S Expertinnen und -Experten sowie J+S- Nachwuchstrainerinnen und -trainer als J+S-Leiterinnen und -Leiter 1 Anerkannte J+S-Expertinnen und -Experten sind in ihrer jeweiligen Sportart oder Disziplin und in ihrer jeweiligen Zielgruppe als J+S-Leiterinnen und -Leiter aner- kannt.
2 Anerkannte J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer sind in ihrer jeweiligen
Sportart und Disziplin als J+S-Leiterinnen und -Leiter anerkannt, sofern es sich um eine A- oder B-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP oder eine Disziplin nach Anhang 1a VSpoFöP handelt.
Art. 20 Anforderungen für die Leitung von J+S-Aktivitäten
1 Zur Leitung von Aktivitäten in J+S-Kursen und J+S-Lagern müssen die eingesetz-
ten J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter über eine Ausbildung nach Anhang 3 für die jeweilige Zielgruppe verfügen. Vorbehalten bleibt Artikel 17 Absatz 2.
2 Verfügt in J+S-Aktivitäten mit Kindern in den B-Sportarten nach Anhang 1
VSpoFöP eine J+S-Leiterin oder ein J+S-Leiter nicht über sämtliche erforderlichen Ausbildungen, so muss eine weitere J+S-Leiterin oder ein weiterer J+S-Leiter einge- setzt werden, die oder der zusätzlich über die erforderliche Ausbildung verfügt.
3 Verfügt in J+S-Aktivitäten, in denen Jugendliche und Kinder gemeinsam trainie-
ren, eine J+S-Leiterin oder ein J+S-Leiter nicht über sämtliche erforderlichen Aus- bildungen, so muss eine weitere J+S-Leiterin oder ein weiterer J+S-Leiter eingesetzt werden, die oder der zusätzlich über die erforderliche Ausbildung verfügt.
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4 Die nach Absatz 2 oder 3 erforderlichen weiteren J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter werden nicht als zusätzliche Leiterinnen und Leiter nach Anhang 2 VSpoFöP ge- rechnet und es wird für sie kein Grundbetrag nach Anhang 3 Buchstabe A VSpoFöP ausgerichtet.
Art. 21 Lager- und Kursleiterinnen und -leiter
1 Zur Durchführung eines Lagers in der Sportart Lagersport/Trekking muss zumin-
dest eine eingesetzte Leiterin oder ein eingesetzter Leiter über eine Zusatzausbil- dung «Lagerleiter/in» verfügen.
2 Zur Durchführung von Touren in den Disziplinen Bergsteigen, Skitouren und
Sportklettern Fels der Sportart Bergsport muss zumindest eine eingesetzte Leiterin oder ein eingesetzter Leiter über eine Zusatzausbildung «Kursleiter/in» verfügen.
Art. 22 Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings können in J+S-Kursen erteilt werden von: a. J+S-Leiterinnen und -Leitern mit einer spezifischen Weiterbildung; b. J+S-Leiterinnen und -Leitern ohne spezifische Weiterbildung in den J+S- Sportarten, in denen sie über eine Leiteranerkennung verfügen; c. J+S-Nachwuchstrainerinnen und -Nachwuchstrainern mit einer spezifischen Weiterbildung.
Art. 23 und 24 Aufgehoben
Art. 26 Einsatzberechtigung von J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainern J+S-Nachwuchstrainerinnen oder -trainer der Förderstufen National, Regional und Lokal dürfen Aktivitäten der J+S-Nachwuchsförderung aller Sportarten und Diszip- linen leiten.
Art. 28 Abs. 1
1 Für folgende Angebote der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und -
Leitern gelten Ausnahmen von der maximalen Teilnehmerzahl je J+S-Expertin oder -Experte: a. in den Sportarten Lagersport/Trekking, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifah- ren, Snowboard und Windsurfen sowie in der Disziplin Sportklettern der Sportart Bergsport: maximal 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer je J+S- Expertin oder -Experte; b. in den Disziplinen Bergsteigen und Skitouren der Sportart Bergsport: maxi- mal 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer je J+S-Expertin oder -Experte.
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II
1 Anhang 2 wird gemäss Beilage geändert.
2 Anhang 3 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft.
26. Oktober 2015 Bundesamt für Sport: Matthias Remund
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Anhang 2 (Art. 18 Abs. 2)
Militärsportleiterinnen und -leiter
Ziff. 2
Aufgehoben
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Anhang 3 (Art. 20)
Erforderliche Ausbildungen der J+S-Leiterinnen und -Leiter
1. Ausbildungsanforderungen
Zur Leitung von Aktivitäten in den folgenden Sportarten und Disziplinen muss jede eingesetzte J+S-Leiterin oder jeder eingesetzte J+S-Leiter über eine der aufgeführten Ausbildungen verfügen:
Sportart/Disziplin Erforderliche Ausbildung
Armbrust Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Pistole (Sportschiessen) Badminton Badminton Baseball/Softball Baseball/Softball Basketball Basketball Bergsteigen Bergsteigen (Bergsport), Skitouren (Bergsport), Sportklettern (Bergsport) Bogensport Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Pistole (Sportschiessen) Curling Curling Eishockey Eishockey Eiskunstlauf Eiskunstlauf (Eislauf), Gymnastik und Tanz, Synchronized Skating (Eislauf) Eisschnelllauf Eisschnelllauf (Eislauf), Speedskating (Rollsport) Faustball Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turn- sport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Fechten Fechten Freitauchen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimm- sport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimmsport) Fussball Fussball Geräteturnen Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turn- sport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Gewehr Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Pistole (Sportschiessen) Golf Golf Gymnastik und Tanz Gymnastik und Tanz, Tanzsport, Rhythmische Gymnastik (Turn- sport), Turnen (Turnsport) Handball Handball Hornussen Hornussen Inlinehockey Eishockey, Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Judo Judo, Ju-Jitsu
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Jugend und Sport. V des BASPO AS 2015
Sportart/Disziplin Erforderliche Ausbildung
Ju-Jitsu Judo, Ju-Jitsu Kanusport Kanusport Karate Karate Korbball Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turn- sport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Kunstturnen Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turn- sport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Lagersport/Trekking Lagersport/Trekking Landhockey Landhockey Leichtathletik Leichtathletik, Turnen (Turnsport) Nationalturnen Nationalturnen, Ringen, Schwingen, Turnen (Turnsport) Orientierungslauf Orientierungslauf, Skilanglauf, Radsport Pistole Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Pistole (Sportschiessen) Radsport Radsport Reiten Reiten (Pferdesport) Rettungsschwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimm- sport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimmsport) Rhönrad Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turn- sport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Rhythmische Gymnastik Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Gymnastik und Tanz, Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Ringen Ringen Rollhockey Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Rollkunstlauf Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Rudern Rudern Rugby Rugby Schwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimm- sport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimmsport) Schwingen Schwingen, Nationalturnen Segeln Segeln Skifahren Skifahren, Snowboard Skilanglauf Skilanglauf Skispringen Skispringen Skitouren Bergsteigen (Bergsport), Skitouren (Bergsport), Sportklettern (Bergsport)
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Jugend und Sport. V des BASPO AS 2015
Sportart/Disziplin Erforderliche Ausbildung
Snowboard Snowboard, Skifahren Speedskating Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Sportklettern Bergsteigen (Bergsport), Skitouren (Bergsport), Sportklettern (Bergsport) Squash Squash Streethockey Streethockey Synchronized Skating Eiskunstlauf (Eislauf), Gymnastik und Tanz, Synchronized Skating (Eislauf) Synchronschwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimm- sport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport, Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimmsport) Tanzsport Gymnastik und Tanz, Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanz- sport, Turnen (Turnsport) Tchoukball Tchoukball Tennis Tennis Tischtennis Tischtennis Trampolin Trampolin (Turnsport), eine J+S-Anerkennung mit dem Zusatz Trampolin Triathlon Triathlon, Leichtathletik, Radsport, Schwimmen (Schwimmsport) Turnen Baseball/Softball, Basketball, Faustball (Turnsport), Fussball, Geräteturnen (Turnsport), Gymnastik und Tanz, Handball, Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Leichtathletik, Nationaltur- nen, Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Tchoukball Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport), Unihockey, Volleyball Unihockey Unihockey Volleyball Volleyball Voltigieren Reiten (Pferdesport), Voltigieren (Pferdesport) Wasserball Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimm- sport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimmsport) Wasserspringen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimm- sport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimmsport) Windsurfen Windsurfen
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Jugend und Sport. V des BASPO AS 2015
2. Erforderliche Zusatzausbildungen
Zur Leitung von spezifischen Aktivitäten in den folgenden Sportarten muss zumin- dest eine eingesetzte J+S-Leiterin oder ein eingesetzter J+S-Leiter in Ergänzung zu Ziffer 1 über die aufgeführte Zusatzausbildung verfügen:
Sportart Spezifische Aktivität Erforderliche Zusatzausbildung
Kanusport Fahren auf Fliessgewässern Kanusport mit Zusatz Touring oder mit Schwierigkeitsgrad bis Kanusport mit Zusatz Wildwasser Wildwasser II (Touring) Kanusport Fahren auf Fliessgewässern mit Kanusport mit Zusatz Wildwasser Schwierigkeitsgrad grösser als Wildwasser II (Wildwasser) Lagersport/Trekking Wanderungen mit Übernachtung Lagersport/Trekking mit Zusatz im Biwak oberhalb der Wald- Sicherheitsbereich «Berg» grenze, die im Bereich bis und mit T3 stattfinden Lagersport/Trekking – Aktivitäten auf Fliessgewäs- Lagersport/Trekking mit Zusatz sern mit Schwierigkeitsgrad Sicherheitsbereich «Wasser» bis Wildwasser II mit offenen Booten oder einem Floss – Anspruchsvolle Bach- und Flusstrekkings – Anspruchsvolles Fluss- schwimmen – Flusssurfen Lagersport/Trekking – Winterlager, in einer abge- Lagersport/Trekking mit Zusatz legenen Gegend ohne winter- Sicherheitsbereich «Winter» sichere Zufahrt – Winterübernachtungen, die im Zelt, Iglu usw. stattfinden, ohne dass ein Lagerhaus mit wintersicherer Zufahrt schnell erreicht werden kann – Anspruchsvolle oder lange Schneeschuhwanderungen Segeln Führen einer Gruppe von Jollen- Segeln mit Zusatz Jolle segler/innen Segeln Führen einer Gruppe auf der Segeln mit Zusatz Yacht Yacht
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