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AS 2015 4285

Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kindesschutzübereinkommen, HKsÜ)

Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kindesschutzübereinkommen, HKsÜ)

SR 0.211.231.011; AS 2009 3085

Geltungsbereich am 21. Oktober 2015, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)

Belgien* 28. Mai 2014 1. September 2014 Dänemark* a 30. Juni 2011 1. Oktober 2011 Georgien* 1. April 2014 B 1. März 2015 Italien* 30. September 2015 1. Januar 2016 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internet-Seite der Haager Konferenz: http://hcch.e-vision.nl/index_fr.php eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden. a Der Beitritt Albaniens, Armeniens, Ecuadors, der Dominikanischen Republik, der Ukraine und Georgiens wurde durch Dänemark nicht angenommen.

1 Diese Veröffentlichung ändert und ergänzt die früheren in AS 2009 3085, 2011 2965 und 2014 543. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2015-2908 4285

Haager Kindesschutzübereinkommen AS 2015

Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kindesschutzübereinkommen, HKsÜ) | Lexipedia | Lexipedia