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AS 2015 5043

AS 2015 5043

Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS (Funktionsbewertungsverordnung VBS)

Änderung vom 7. Dezember 2015

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im Einvernehmen mit dem Eidgenössichen Finanzdepartement, verordnet:

I Die Funktionsbewertungsverordnung VBS vom 21. Juni 20051 wird wie folgt geän- dert:

Art. 1 Abs. 2

2 Die Funktionsbewertungen sind in den Anhängen 1–5 aufgeführt.

Art. 2 Abs. 6

6 Die Bewertung und Zuweisung einzelner Stellen zu den Lohnklassen 18–38 erfolgt

im Einvernehmen mit den Bewertungsstellen nach Artikel 53 Buchstaben a und b BPV.

II

1 Die Anhänge 1–5 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.

2 Die Anhänge 6–11 werden aufgehoben.

III Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

7. Dezember 2015 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Ueli Maurer

1 SR 172.220.111.343.1

2015-1063 5043

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Anhang 1 (Art. 1)

Verteidigung

1 Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1.1 Berufsoffizier 13

Berufsoffizierskandidatinnen/-kandidaten nach bestandener Eig- nungsabklärung für Berufsoffiziere (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2)

1.2 Berufsoffizier 15

Berufsoffiziersanwärter/innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2) mit eidgenössischer oder kantonaler Maturität vor und während des Bachelorlehrganges (BLG) an der Militärakademie an der ETH Zürich (MILAK) oder mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis vor und während der Grund- ausbildung zum Berufsoffizier an der Militärschule (MS).

1.3 Berufsoffizier 18

Berufsoffiziersanwärter/innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2) mit abgeschlossenem Hochschulstudium vor und während des Diplomlehrgangs (DLG) an der MILAK.

1.4 Berufsoffizier 22

Berufsoffiziere (BO) mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbil- dung an der MILAK (BLG, DLG) oder mit erfolgreich abgeschlos- sener MS, die als Berufsoffizier Kompaniekommandant und Stell- vertreter/in Einheits-Berufsoffizier (BO Kp Kdt / Stv Einh BO), als Einheits-Berufsoffizier (Einh BO) in Schulen und Kursen, als Klas- senlehrer/in in Kader- und Fachschulen oder als Musik- Berufsoffizier (Musik BO) eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1)

1.5 Berufsoffizier 24

MusikBO, die als Chef/in (C) Musikbetrieb/-ausbildung eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1.6 Berufsoffizier 26

BO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (BLG, DLG) oder mit erfolgreich abgeschlossener MS, die als Einh BO in Schulen und Kursen, als Klassenlehrer/in in Kader- und Fach- schulen oder in einer gleichwertigen Funktion in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielseitig und breit eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2)

1.7 Berufsoffizier 27

BO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (BLG, DLG) oder mit erfolgreich abgeschlossener MS, die den Weiterausbildungslehrgang 1 (WAL 1) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schulkommandant Stellvertreter/in (Schul Kdt Stv), als Klassenlehrer/in im Kommando Höhere Kaderausbildung der Armee (HKA) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3)

1.8 Berufsoffizier 28

BO, die den Weiterausbildungslehrgang 2 (WAL 2) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt einer Kleinschule oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3+)

1.9 Berufsoffizier 29

BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt, als Verteidigungsattaché/e oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 4)

1.10 Berufsoffizier 30

BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt Lehrverband (LVb) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

1.11 Berufsoffizier 31

BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt MILAK, Kdt Kompetenzzentrum SWISSINT, als Kdt Kom- petenzzentrum ABC-KAMIR, als Kdt Kommando Spezialkräfte (KSK) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1.12 Berufsunteroffizier 12

Berufsunteroffizierskandidatinnen/-kandidaten nach bestandener Eignungsabklärung für Berufsunteroffiziere (BU) (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2).

1.13 Berufsunteroffizier 13

Berufsunteroffiziersanwärter/innen, die den Grad eines höheren Unteroffiziers (Höh Uof) bekleiden, nach bestandener Zulassungs- prüfung zum Grundausbildungslehrgang (Selektion 2) vor und wäh- rend der Grundausbildung zum BU.

1.14 Berufsunteroffizier 15

BU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der Berufs- unteroffiziersschule der Armee, die als Fachausbilder/in in Schulen, Lehrgängen (LG) und Kursen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1).

1.15 Berufsunteroffizier 19

BU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielseitig als Fachausbil- der/in oder als Armeefahrlehrer/in, als C Dienste / Verkehr und Transporte (VT), als Leiter/in LG Organisation HKA oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2)

1.16 Berufsunteroffizier 20

BU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die eine Funktion mit erhöhter Fach- und Ausbildungsverantwortung aus- üben. (Einsatzgruppe 2+)

1.17 Berufsunteroffizier 21

BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 1, die als C Fachbereich, als Führungsgehilfe (Fhr Geh) Rekrutierungszentrum, als Klassen- lehrer/in in Kaderschulen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3).

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1.18 Berufsunteroffizier 22

BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 2, die als Klassenleh- rer/in an der BUSA, als Fhr Geh von Schul Kdt, als C Fachausbil- dung, als Stv C Grundlagen Militärisches Personal (Stv C GMP) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 4)

1.19 Berufsunteroffizier 23

BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 2, die als Fhr Geh Stufe V, C Einsatz- und Laufbahnsteuerung (ELS), BU, Heer (HE), Luft- waffe (LW), Logistikbasis der Armee (LBA), HKA, Führungsunter- stützungsbasis FUB und Kdt LVb, als Lehrgangsleiter/in an der BUSA oder als C GMP eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

2 Fachberufsoffiziere, Fachberufsunteroffiziere und

Berufssoldaten Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

2.1 Fachberufsoffizier 10

Fachberufsoffiziersanwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeits- zeugnis während der Grundausbildung zu Angehörigen der Militär- polizei.

2.2 Fachberufsoffizier 15

Fachberufsoffiziere (FBO) mit erfolgreich abgeschlossener Grund- ausbildung, die als Spezialist/in Logistik Operationen (Spez Log Ops) oder als Spezialist/in Transport Operationen (Spez Trans Ops) im KSK eingesetzt sind. Fachberufsoffiziersanwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeits- zeugnis während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen des Armee-Aufklärungsdetachement 10 (AAD 10).

2.3 Fachberufsoffizier 16

FBO mit abgeschlossener Polizeiausbildung im Militärpolizei Spezial-Detachement (MP Spez Det).

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

2.4 Fachberufsoffizier 17

FBO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Opera- tor/zur Operatorin des AAD 10 oder die als C Trans Ops im KSK eingesetzt sind.

2.5 Fachberufsoffizier 18

FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits- ausbildung, die als Zugführer der mobilen Militärpolizei (Mob MP Zfhr), als Gruppenführer (Grfhr) im MP Spez Det, als C Log Ops / Stv C Support im KSK oder als Fachausbilder/in im KSK eingesetzt sind.

2.6 Fachberufsoffizier/in 19

FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits- ausbildung, die als Einsatzleiter/in (Ei L) Sicherheitstransporte eingesetzt sind.

2.7 Fachberufsoffizier 20

FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits- ausbildung sowie erweiterten Kenntnissen in den Bereichen Sicher- heit, Polizei oder Kampfmittelbeseitigung (KAMIBES), die als C KAMIBES Det, als Zfhr oder als Einsatzoffizier (Ei Of) im MP Spez Det oder als Zfhr im AAD 10 eingesetzt sind.

2.8 Fachberufsoffizier 21

FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits- ausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Op Of, als Stabs- offizier im Stab KSK oder in einer gleichwertigen Funktion einge- setzt sind.

2.9 Fachberufsoffizier 22

FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits- ausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Stv Kdt / C Ein- satz, als Kommissar/in, als Ei Of Explosive Ordnance Disposal (EOD) / Peace Support Operation (PSO) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.10 Fachberufsoffizier 23

FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits- ausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als C Ausbildung Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung (KAMIR) oder als C Personaleinsatzplanung und Personelles der Truppe eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

2.11 Fachberufsoffizier 24

FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Polizeiaus- bildung oder einer Spezialausbildung im Bereich Minenräumung, EOD oder PSO, die als Kp Kdt, als C Mil Kripo, Kdt MP Abschirm- detachement (MPAD), als Det Kdt oder als C EOD / PSO eingesetzt sind.

2.12 Fachberufsoffizier 25

FBO mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Polizeiaus- bildung oder einer Spezialausbildung, die als Kdt MP Spez Det eingesetzt sind.

2.13 Fachberufsunteroffizier 10

Fachberufsunteroffiziersanwärter/innen mit eidgenössischem Fähig- keitszeugnis während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen der MP.

2.14 Fachberufsunteroffizier 12

Fachberufsunteroffiziersanwärter/innen mit eidgenössischem Fähig- keitszeugnis während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen des AAD 10. Fachberufsunteroffiziere (FBU) mit eidgenössischem Fähigkeits- zeugnis und einer Sicherheitsausbildung, die als Mob MP eingesetzt sind.

2.15 Fachberufsunteroffizier 13

FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits- ausbildung, die als Mob MP Truppführer/in eingesetzt sind.

2.16 Fachberufsunteroffizier 14

FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits- ausbildung, die als Stv Mob MP Grfhr, als Ausbildungsunterstüt- zer/in in den LVb oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.17 Fachberufsunteroffizier 15

FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Polizeiaus- bildung, die als MP Uof, als Spez Log Ops oder als Spez Trans Ops im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. Fachberufsunteroffiziersanwärter/innen mit abgeschlossenem Hoch- schulstudium während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen des AAD 10.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

2.18 Fachberufsunteroffizier 16

FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung, die als MP Postenchef/in Stv (Po C Stv), als Mob MP Grfhr, als Höh Uof MP Spez Det oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.19 Fachberufsunteroffizier 17

FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung (Personenschutz, KAMIBES) sowie erweiterten Kenntnissen, die als Stv Mob MP Zfhr, als Verkehrs- Ausbildungsunterstützer/in in den Lehrverbänden mit SVEB 1, als C Trans Ops im KSK, als Höh Uof Rettungssanitäter/in (Rttg San) im MP Spez Det oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. FBU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Opera- tor/zur Operatorin des AAD 10.

2.20 Fachberufsunteroffizier 18

FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung (Intervention, KAMIBES) sowie erweiterten Kenntnissen, die als MP Einsatz Uof, als MP Po C, als KAMIBES-Experte/-Expertin, als C Log Ops / Stv C Support im KSK, als Fachausbilder/in im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.21 Fachberufsunteroffizier 19

FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung, die als C Fachbereich, als C Füh- rungsausbildung unteres Milizkader (FUM) / Fhr Geh Kdt oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.22 Fachberufsunteroffizier 21

FBU mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer Polizeiaus- bildung sowie kriminalpolizeilichen Kenntnissen, die als Mil Kripo Uof oder als Höh Uof im Stab KSK eingesetzt sind.

2.23 Berufssoldaten 10

Berufssoldatenanwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeug- nis während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen der MP.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

2.24 Berufssoldaten 13

Berufssoldaten mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und erweiter- ten Kenntnissen, die als Material- oder Munitionsspezialist/in einge- setzt sind.

3 Angehörige des militärischen Flugdienstes

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

3.1 Berufsmilitärpilot/in 15

Berufsmilitärpilotenanwärter/innen während der Grundausbildung als Berufsmilitärpilot/in (BMP).

3.2 Berufsmilitärpilot/in 24

BMP, die als Pilot/Pilotin, als Fluglehrer/in oder in einer gleich- wertigen Funktion eingesetzt sind.

3.3 Berufsmilitärpilot/in 25

BMP mit erhöhter Führungsverantwortung, die als Staffelkomman- dant oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.4 Berufsmilitärpilot/in 26

BMP mit höherer Führungsverantwortung oder selbständiger Fach- verantwortung, die als Geschwaderkommandanten, als C Fachdienst oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.5 Berufsmilitärpilot/in 27

BMP mit höherer Führungsverantwortung und erweiterten Kompe- tenzen, die als Lehrgangskommandant Pilotenauswahl / fliegerische Grundausbildung, als Kdt Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.6 Berufsmilitärpilot/in 28

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwor- tung und erweiterten Kompetenzen, die als C Berufsfliegerkorps Luftwaffe (C BFK LW), als C Luftverteidigung, als C Luftauf- klärung, als C Lufttransport (C LT) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

3.7 Berufsmilitärpilot/in 29

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwor- tung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als Kdt Pilotenschule Luftwaffe, als C Air Traffic Management (C ATM), als C Planung-Projekte-Versuche (C PPV) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.8 Berufsbordoperateur/in 19

Berufsbordoperateure/-operateurinnen (BBO), die als BBO, als sind.

3.9 Berufsbordoperateur/in 20

BBO, Berufs-FLIR-Operateure/Operateurinnen oder Berufsbord- fotografen/-fotografinnen, deren Obliegenheiten besonders hohe Anforderungen stellen.

3.10 Berufsbordoperateur/in 26

BBO mit erhöhter Fachverantwortung, die als C eines Fachdienstes oder einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

4 Zeitmilitär

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

4.1 Zeitoffizier 13

Zeitoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zfhr, die als Einh Kdt Stv, als Zfhr oder als Subalterner Of in Stäben eingesetzt sind.

4.2 Zeitoffizier 15

Zeitoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Einh Kdt, die als Of in Stäben eingesetzt sind.

4.3 Zeitoffizier 16

Zeitoffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Einh Kdt, die als solche eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

4.4 Zeitoffizier 24

Militärische Untersuchungsrichter/innen, die als Strafverfolgungsor- gan der Militärjustiz Strafuntersuchungen in der militärischen Ge- richtsbarkeit, insbesondere im Bereich des Militärstrafgesetzes, des Strassenverkehrsgesetzes und bei Widerhandlungen gegen das humanitäre Völkerrecht, durchführen.

4.5 Zeitunteroffizier 9

Zeitunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Grfhr (Korporal [Kpl], Wachtmeister [Wm], Oberwachtmeister [Obwm]), die als TeamC, als BereichsC, als Spezialist/in, als Grfhr, als Fahrzeug Kdt, als C Waffen-Geräte System, als Zfhr Stv oder als Patrouillenführer/in (Patr Fhr) eingesetzt sind.

4.6 Zeitunteroffizier 12

Zeitunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Hauptfeldweibel (Hptfw), Feldweibel (Fw) oder Fourier (Four), die als Einheitsfeldweibel (Einh Fw), technische Unteroffiziere oder Einheitsfouriere (Einh Four) eingesetzt sind.

4.7 Zeitunteroffizier 13

Zeitunteroffiziere mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Log Zfhr, die als solche eingesetzt sind.

4.8 Zeitsoldat 7

Zeitsoldaten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Solda- ten (Soldat [Sdt], Gefreiter [Gfr], Obergefreiter [Ogfr]), die in ver- schiedenen Soldatenfunktionen eingesetzt sind.

5 Militärische Fahrschule

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

5.1 Fahrlehrer/in 16

Fahrlehrer/innen mit eidgenössischem Fachausweis und Fahrlehrer- ermächtigung, die hauptamtlich als Fahrlehrer/in eingesetzt sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

6 Pflegedienst

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

6.1 Pflegefachperson 14

Pflegefachperson mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflege- fachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung, die als Fachperson in einem medizinischen Zentrum oder einer Kranken- abteilung eingesetzt ist und der Aufgaben in der Pflege, Behandlung und Betreuung von Patientinnen/Patienten, im administrativen und logistischen Betrieb sowie in der Fachausbildung von Angehörigen der Truppe übertragen sind.

6.2 Leiter/in Krankenabteilung / medizinisches Zentrum 15

der Region Pflegefachperson mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflege- fachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung, die ein medizinisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leitet.

6.3 Leiter/in Pflegedienst einer militärmedizinischen Region 16

Pflegefachperson mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pflege- fachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung sowie Führungserfahrung, der die Gesamtverantwortung für eine militär- medizinische Region übertragen ist und die gleichzeitig ein medizi- nisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leitet.

6.4 Leiter/in Pflegedienst der Armee 25

Pflegefachperson mit Bachelor of Science in Pflege oder abgeschlos- sener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF mit langjähriger funktionsrelevanter Berufs- und Führungserfahrung, welche die Gesamtverantwortung für die Konzeption, die Organisa- tion und die Ausbildung des stationären Pflegedienstes und der ambulanten Patientenbetreuung in der Armee trägt.

7 Schiessplatzpersonal

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

7.1 Schiessplatzwart/in 8

Angelernte Mitarbeiter/innen, die auf einem Schiessplatz für die Bedienung von Anlagen eingesetzt sind, Reparatur- und Unterhalts- arbeiten ausführen und mit Sicherheitsaufgaben betraut sind.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

7.2 Schiessplatzchef/in 10

C Schiessplatz auf Waffenplätzen (Wpl) mit einfachen technischen Anlagen und Schiessplatzvorschriften, denen Hilfskräfte zugeteilt sind.

7.3 Schiessplatzchef/in 11

C Schiessplatz auf Wpl mit einfachen technischen Anlagen und Schiessplatzvorschriften, denen Hilfskräfte zugeteilt sind und deren Obliegenheiten höhere Anforderungen stellen.

7.4 Schiessplatzchef/in 12

C Schiessplatz n, deren Obliegenheiten besonders hohe Anforderun- gen stellen. Darunter können namentlich fallen: – die Leitung eines Schiessplatzbetriebes auf einem grossen Wpl mit Nebenschiessplätzen, – die Überwachung / Leitung von Absperrdiensten bei Zielen in bewohnten Gebieten bzw. bei deren Überschiessen, – die Leitung eines zentralen Scheibendepots inkl. Belieferung der Truppe sowie Materialreparatur und -unterhalt.

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2015

Anhang 2 (Art. 1)

armasuisse Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Testpilot/in 25

Testpilotinnen/-piloten, die für Prototypenerprobungen, Evaluatio- nen, Einfliegen, Abnahmen, Waffenversuche und Flugdemonstratio- nen eingesetzt sind.

Testpilotinnen/-piloten, denen die Leitung der Gruppe Testpilotin- nen/-piloten Helikopter oder Jet übertragen ist.

3 Chef Testpilot/in 27

Chefpilotinnen/-piloten, denen die fachliche, organisatorische und personelle Führung aller Testpilotinnen/-piloten übertragen ist und die gleichzeitig eine der Gruppen Testpilotinnen/-piloten Helikopter oder Jet leiten.

4 Flugversuchsingenieur/in 24

Flugversuchsingenieur/in eingesetzt sind.

5 Chef Flugversuchsingenieur/in 26

Flugversuchsingenieurinnen/-ingenieure, denen die fachliche, orga- nisatorische und personelle Leitung der Gruppe Flugversuchingeni- eurinnen/-ingenieure übertragen ist.

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Anhang 3 (Art. 1)

swisstopo Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Kartograf/in 16

Kartografinnen/Kartografen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als Kartografin/Kartograf oder mit gleichwertiger Ausbildung, die mit Aufgaben der topografischen oder thematischen Kartografie betraut sind oder kartografische Arbeiten auf dem Spezialgebiet der militärischen Kartografie ausführen, die höhere Anforderungen stellen.

2 Kartograf/in 18

Kartografinnen/Kartografen, die schwierige Aufgaben der topogra- fischen, thematischen oder militärischen Kartografie ausführen und vielseitig eingesetzt sind.

3 Meisterkartograf/in 19

Kartografinnen/Kartografen, die besonders schwierige kartografi- sche Arbeiten ausführen.

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Anhang 4 (Art. 1)

Bevölkerungsschutz Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Instruktor-Anwärter/in 15

Instruktor-Anwärter/innen mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder Matura während des Diplomlehrgangs an der Lehrpersonal- schule des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS).

2 Instruktor-Anwärter/in 18

Instruktor-Anwärter/innen mit abgeschlossenem Studium an einer höheren Fachschule oder einer Hochschule während des Diplomleh- rgangs an der Lehrpersonalschule des BABS.

3 Instruktor/in 21

Mitarbeiter/innen mit abgeschlossenem Diplomlehrgang zur Zivil- schutz-Instruktorin/zum Zivilschutz-Instruktor/an der Lehrpersonal- schule des BABS, die als Lehrperson, Coach und Praxisbegleiter/in in Kursen und Übungen für Kader, Spezialisten/innen und Lehrper- sonen im Bevölkerungsschutz, bei der Ausbildung der zivilen Füh- rungsorgane sowie bei der Erarbeitung von Ausbildungsdokumenta- tionen eingesetzt sind.

4 Dozent/in 22

Instruktorinnen/Instruktoren nach Ziffer 3 mit mehrjähriger Erfah- rung und eidgenössischem Fachausweis als Ausbilder/in, die zusätz- lich als Teilprojektleiter/in für die Erarbeitung von Ausbildungs- dokumentationen verantwortlich sind und als Leiter/in von Veranstaltungen an externen Standorten eingesetzt werden.

5 Systemingenieur/in 22

Fachspezialistinnen/Fachspezialisten mit abgeschlossenem Hoch- schulstudium Richtung Informatik, Elektro- oder Netzwerktechnik, mit eidgenössischem Fachausweis als Ausbilder/in und mit mehrjäh- riger Erfahrung, die als Lehrperson in Kursen für Kader, Spezialis- ten/innen und Lehrpersonen im Bevölkerungsschutz sowie als Sys- temverantwortliche/r eingesetzt und die als Teilprojektleiter/in für die Erarbeitung von technischen Ausbildungsdokumentationen verantwortlich sind.

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Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

6 Projektleiter/in 23

Dozentinnen/Dozenten nach Ziffer 4 oder System- ingenieurinnen/Systemingenieure nach Ziffer 5 mit langjähriger Erfahrung und erfolgreich absolvierter Ausbildung zum Certified Project Management Associate (IPMA Level D), die hauptsächlich als Projektleiter/in für Fach- und Geschäftsbereichsprojekte einge- setzt sind.

7 Fachexpertin/Fachexperte/ 24

Projektleiter/innen nach Ziffer 6 mit langjähriger Erfahrung und erfolgreich absolvierter Ausbildung zum Certified Project Manager (IPMA Level C), die zusätzlich die gesamte Verantwortung für die Durchführung von Veranstaltungen und Übungen tragen, sowie die Verantwortung für die Organisation und Weiterentwicklung von Fachgebieten wahrnehmen.

8 Chef/in Fachbereich 27

Lehrpersonen mit abgeschlossener Führungsausbildung, die zusätz- lich die vollumfängliche Führung des Fachbereichs in personeller, fachlicher, administrativer und finanzieller Hinsicht wahrnehmen. Sie verantworten die gesamte fachtechnische Organisation und Koordination sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Als Projektleiter/in verantworten sie komplexe Amts- und Geschäftsbe- reichsprojekte und die stetige Weiterentwicklung des Fachbereichs unter Einbezug aller notwendigen Informationen über den jeweiligen Stand der Entwicklungen der Fachgebiete inner- und ausserhalb des Bevölkerungsschutzes und stellen die Aus- und Weiterbildung des unterstellten Personals sicher.

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Anhang 5 (Art. 1)

Sport Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Sportlehrer/in 20

Inhaber/innen eines Turn- und Sportlehrerdiploms I oder II einer Hochschule, Mitarbeiter/innen mit dem Sportlehrerdiplom BASPO der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) oder abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer/innen an einer Privatschule mit gleichwertigen Aufgaben, die als Fachlehrer/innen, als Klassenlehrer/innen oder als Kursleiter/innen eingesetzt sind.

2 Sportlehrer/in 23

Sportlehrer/innen, die ein J+S-Sportfach leiten oder denen gleich- wertige Aufgaben übertragen sind.

3 Chefsportlehrer/in 24

Chefsportlehrer/innen, die einen Ausbildungsbereich leiten oder gleichwertige Führungsaufgaben erfüllen oder die ein anspruchsvol- les J+S-Sportfach leiten und durch fachliche Spezialisierung für das BASPO (EHSM) besonders wichtige Ausbildungsaufgaben erfüllen.

4 Chefsportlehrer/in 25

Chefsportlehrer/innen, die einen grossen Ausbildungsbereich leiten oder entsprechende Führungsaufgaben erfüllen.

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