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AS 2015 533

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Änderung vom 26. September 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. April 20141, beschliesst:

I Das Ausländergesetz vom 16. Dezember 20052 wird wie folgt geändert:

Art. 80 Abs. 4 zweiter Satz

4 … Die Anordnung einer Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft

ist ausgeschlossen gegenüber Kindern und Jugendlichen, die das 15. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben.

Art. 109a Abs. 2 Bst. a

2 Folgende Behörden können die Daten des C-VIS online abfragen:

a. das BFM, die schweizerischen Vertretungen im Ausland und die Missionen, die für die Visa zuständigen kantonalen Migrationsbehörden und die Ge- meindebehörden, auf welche die Kantone diese Kompetenzen übertragen haben, das Staatssekretariat und die Politische Direktion des EDA sowie das Grenzwachtkorps und die Grenzposten der kantonalen Polizeibehörden: im Rahmen des Visumverfahrens;

Art. 109b Abs. 3 erster Satz

3 Das BFM, die schweizerischen Vertretungen im Ausland und die Missionen, die

für die Visa zuständigen kantonalen Migrationsbehörden und die Gemeinde- behörden, auf welche die Kantone diese Kompetenzen übertragen haben, das Staats- sekretariat und die Politische Direktion des EDA sowie das Grenzwachtkorps und die Grenzposten der kantonalen Polizeibehörden, die Ausnahmevisa erteilen, können Daten im Informationssystem eingeben, ändern oder löschen, um die im Rahmen des Visumverfahrens erforderlichen Aufgaben zu erfüllen. …