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AS 2015 619

Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Laboristen/der Laboristin und des dazugehörigen Lehrplans für den beruflichen Unterricht

Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Laboristen/der Laboristin und des dazugehörigen Lehrplans für den beruflichen Unterricht

vom 5. Dezember 2014

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), gestützt auf Artikel 19 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 20021 (BBG), verordnet:

Art. 1 Aufhebung Es werden aufgehoben: a. das Reglement vom 27. Dezember 19902 über die Ausbildung und die Lehr- abschlussprüfung des Laboristen/der Laboristin (Berufsnummer 65319); b. der dazugehörige Lehrplan vom 27. Dezember 19903 für den beruflichen Unterricht.

Art. 2 Übergangsbestimmungen

1 Laboristen- und Laboristinnen-Lernende, die ihre Ausbildung vor dem 1. Februar

2015 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan

ab.

2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2018 auf sein Verlangen

nach bisherigem Recht geprüft.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. März 2015 in Kraft.

5. Dezember 2014 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Stellvertretender Direktor: Josef Widmer

SR 412.101.222.19

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