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AS 2015 769

Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo)

Berichtigung

Übereinkommen vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo)

AS 2003 4093; SR 0.814.06

Berichtigung gemäss Notenaustausch mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 17. November 2014

Ingress letzter Absatz Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Art. 1 Abs. iv Betrifft nur den französischen Text.

Art. 1 Abs. v Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Art. 2 Abs. 1

statt: […] Reduzierung und Bekämpfung von … […]

muss es heissen: […] Reduzierung und Bewältigung von… […]

Art. 3 Abs. 4 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 3 Abs. 7 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

2015-0543 769

Übereink. von Espoo. Berichtigung AS 2015

Art. 4 Abs. 2 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Art. 8 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 11 Abs. 1

statt: […] der leitenden Berater der ECE-Regierungen […]

muss es heissen: […] der leitenden Berater der Regierungen der Mitgliedstaaten der Wirtschafts- kommission für Europa der Vereinten Nationen […]

Art. 11 Abs. 2 Bst. c Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Anhang II Bst. b Betrifft nur den französischen Text.

Anhang III Abs. 1 Bst. b

statt: […] im Ramsar-Übereinkommen […]

muss es heissen: […] im Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Überein- kommen) […]

Anhang IV Abs. 12 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Anhang V Einleitungssatz

statt: Die Beurteilung hat insbesondere folgenden Zweck: […] muss es heissen: Die Beurteilung hat folgenden Zweck: […]

Übereink. von Espoo. Berichtigung AS 2015

Anhang VI Abs. 1

statt: […] oder den Bereich bestehender institutioneller Regelungen […]

muss es heissen: […] oder den Geltungsbereich bestehender institutioneller Regelungen […]

10. März 2015 Bundeskanzlei

Übereink. von Espoo. Berichtigung AS 2015

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