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AS 2015 769

Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Berichtigung

Übereinkommen vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo)

AS 2003 4093; SR 0.814.06

Berichtigung gemäss Notenaustausch mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 17. November 2014

Ingress letzter Absatz Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Art. 1 Abs. iv Betrifft nur den französischen Text.

Art. 1 Abs. v Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Art. 2 Abs. 1

statt: […] Reduzierung und Bekämpfung von … […]

muss es heissen: […] Reduzierung und Bewältigung von… […]

Art. 3 Abs. 4 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 3 Abs. 7 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

2015-0543 769

Übereink. von Espoo. Berichtigung AS 2015

Art. 4 Abs. 2 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Art. 8 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 11 Abs. 1

statt: […] der leitenden Berater der ECE-Regierungen […]

muss es heissen: […] der leitenden Berater der Regierungen der Mitgliedstaaten der Wirtschafts- kommission für Europa der Vereinten Nationen […]

Art. 11 Abs. 2 Bst. c Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Anhang II Bst. b Betrifft nur den französischen Text.

Anhang III Abs. 1 Bst. b

statt: […] im Ramsar-Übereinkommen […]

muss es heissen: […] im Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Überein- kommen) […]

Anhang IV Abs. 12 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.

Anhang V Einleitungssatz

statt: Die Beurteilung hat insbesondere folgenden Zweck: […] muss es heissen: Die Beurteilung hat folgenden Zweck: […]

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Übereink. von Espoo. Berichtigung AS 2015

Anhang VI Abs. 1

statt: […] oder den Bereich bestehender institutioneller Regelungen […]

muss es heissen: […] oder den Geltungsbereich bestehender institutioneller Regelungen […]

10. März 2015 Bundeskanzlei

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Übereink. von Espoo. Berichtigung AS 2015

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