AS 2015 769
Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Berichtigung
Übereinkommen vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo)
AS 2003 4093; SR 0.814.06
Berichtigung gemäss Notenaustausch mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 17. November 2014
Ingress letzter Absatz Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
Art. 1 Abs. iv Betrifft nur den französischen Text.
Art. 1 Abs. v Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
Art. 2 Abs. 1
statt: […] Reduzierung und Bekämpfung von … […]
muss es heissen: […] Reduzierung und Bewältigung von… […]
Art. 3 Abs. 4 Betrifft nur den französischen Text.
Art. 3 Abs. 7 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
2015-0543 769
Übereink. von Espoo. Berichtigung AS 2015
Art. 4 Abs. 2 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
Art. 8 Betrifft nur den französischen Text.
Art. 11 Abs. 1
statt: […] der leitenden Berater der ECE-Regierungen […]
muss es heissen: […] der leitenden Berater der Regierungen der Mitgliedstaaten der Wirtschafts- kommission für Europa der Vereinten Nationen […]
Art. 11 Abs. 2 Bst. c Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
Anhang II Bst. b Betrifft nur den französischen Text.
Anhang III Abs. 1 Bst. b
statt: […] im Ramsar-Übereinkommen […]
muss es heissen: […] im Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Überein- kommen) […]
Anhang IV Abs. 12 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
Anhang V Einleitungssatz
statt: Die Beurteilung hat insbesondere folgenden Zweck: […] muss es heissen: Die Beurteilung hat folgenden Zweck: […]
770
Übereink. von Espoo. Berichtigung AS 2015
Anhang VI Abs. 1
statt: […] oder den Bereich bestehender institutioneller Regelungen […]
muss es heissen: […] oder den Geltungsbereich bestehender institutioneller Regelungen […]
10. März 2015 Bundeskanzlei
771
Übereink. von Espoo. Berichtigung AS 2015
772