AS 2015 997
Verordnung über die Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich
Verordnung über die Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich
Aufhebung vom 26. Februar 2015
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Einziger Artikel Die Verordnung vom 30. November 20121 über die Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich wird auf den 1. Mai 2015 aufgehoben.
26. Februar 2015 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 AS 2013 47
2014-3364 997
Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen AS 2015 an das Vereinigte Königreich. V
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