AS 2016 1235
Beschluss Nr. 1/2010 des Gemischten Ausschusses zur Änderung von Protokoll B des Interimsabkommens vom 30. November 1998 zwischen den EFTA-Staaten und der PLO handelnd zu Gunsten der Palästinensischen Behörde
Übersetzung1
Interimsabkommen vom 30. November 1998 zwischen den EFTA-Staaten und der PLO handelnd zu Gunsten der Palästinensischen Behörde2 Beschluss Nr. 1/2010 des Gemischten Ausschusses zur Änderung von Protokoll B3
Angenommen am 15. September 2010 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Mai 2016
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
2 SR 0.632.316.251 3 Dieser Beschluss wird in der AS nicht veröffentlicht. Er kann in englischer Original- sprache beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar: www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/palestinian-authority
2013-1767 1235
Interimsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Palästinensische Behörde. AS 2016 Beschluss Nr. 1/2010