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AS 2016 2301

Europäisches Übereinkommen vom 24. Januar 2001 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Europäisches Übereinkommen vom 24. Januar 2001 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

SR 0.784.03; AS 2006 247

I Geltungsbereich am 17. Juni 2016, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Europäische Union* 10. September 2015 1. Januar 2016 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internet-Seite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

II Rückzug von Vertragsstaaten Staat Kündigung mit Wirkung am

Bulgarien 8. August 2014 1. Dezember 2014 Finnland 3. November 2015 1. März 2016 Kroatien 1. April 2014 1. August 2014 Zypern 14. April 2014 1. August 2014

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2006 247 und 2010 3433.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2016-1619 2301

Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten AS 2016 und von Zugangskontrolldiensten. Europäisches Übereink.

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