AS 2016 2929
Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine
Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine (Ukraine-Verordnung)
Änderung vom 27. Juli 2016
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 20101 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, verordnet:
I Der Anhang der Verordnung vom 25. Mai 20162 über die Sperrung von Vermö- genswerten im Zusammenhang mit der Ukraine wird wie folgt geändert:
Ausländische politisch exponierte Personen und ihnen nahestehende Personen, deren Vermögenswerte nach Artikel 1 gesperrt sind
Die folgende natürliche Person wird gestrichen: Mykola Volodymyrovych PRYSYAZHNYUK, geboren am 3. Januar 1960, ehemaliger Minister für Agrarpolitik und Nahrungsmittelindustrie
II Diese Verordnung tritt am 1. September 2016 in Kraft.
27. Juli 2016 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Didier Burkhalter