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AS 2016 3153

Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

SR 0.451.432; AS 2014 3141

Geltungsbereich am 1. September 2016, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Belgien* 9. August 2016 7. November 2016 Bulgarien 11. August 2016 9. November 2016 Moldau 23. August 2016 21. November 2016 Niederlande 19. August 2016 17. November 2016 Karibische Gebiete (Bonaire, Sint Eustatius und Saba) 19. August 2016 17. November 2016 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2014 3141, 2015 695 3839 und

2016 987 2291. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2016-2278 3153

Zugang zu genetischen Ressourcen und ausgewogene und gerechte AS 2016 Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. Prot. von Nagoya

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