AS 2016 3859
Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
SR 0.451.432; AS 2014 3141
Geltungsbereich am 4. November 2016, Nachtrag1
Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Bolivien 6. Oktober 2016 B 4. Januar 2017 Frankreich* 31. August 2016 29. November 2016 Luxemburg 25. Oktober 2016 23. Januar 2017 Schweden 8. September 2016 7. Dezember 2016 Sierra Leone 1. November 2016 B 30. Januar 2017 Swasiland 21. September 2016 B 20. Dezember 2016 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2014 3141, 2015 695 3839 und
2016 987 2291 3153. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2016-2923 3859
Zugang zu genetischen Ressourcen und ausgewogene und gerechte AS 2016 Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. Prot. von Nagoya