AS 2016 4823
Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine
Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine (Ukraine-Verordnung)
Verlängerung vom 9. Dezember 2016
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20151 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, verordnet:
I Die Ukraine-Verordnung vom 25. Mai 20162 wird wie folgt geändert:
Art. 4 Abs. 2
2 Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 27. Februar 2018 verlängert.
II Diese Verordnung tritt am 28. Februar 2017 in Kraft.
9. Dezember 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr