AS 2016 535
Beschluss Nr. 4/2015 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung der Anlage III des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren Beschluss Nr. 4/2015 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung der Anlage III des Übereinkommens
Angenommen am 26. November 2015 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Februar 2016
Der Gemischte Ausschuss, gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 19871 über ein gemeinsames Ver- sandverfahren, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Republik Serbien hat den Wunsch geäussert, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (das «Übereinkommen») beizutreten und wurde dazu im Anschluss an den Beschluss Nr. 3/2015 vom 13. Oktober 2015 von dem durch das Übereinkommen geschaffenen Gemischten Ausschuss aufgefordert. (2) Daher sollten die Übersetzungen in die Amtssprache der Republik Serbien der in dem Übereinkommen verwendeten sprachlichen Bezugnahmen an den entsprechen- den Stellen des Übereinkommens eingefügt werden. (3) Die Anwendbarkeit dieses Beschlusses sollte an das Datum des Beitritts der Republik Serbien zu dem Übereinkommen geknüpft werden. (4) Damit Vordrucke für die Sicherheitsleistung, die nach den Vorgaben gedruckt wurden, die vor dem Datum des Beitritts der Republik Serbien galten, verwendet werden können, sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, in der die Vordrucke mit gewissen Anpassungen weiter verwendet werden dürfen. (5) Das Übereinkommen sollte daher entsprechend geändert werden. hat folgenden Beschluss erlassen:
1 SR 0.631.242.04 Das Übereink. vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren umfasste ur- sprünglich folgende Vertragsparteien: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Republik Österreich, Republik Finnland, Republik Island, Königreich Norwegen, Königreich Schweden und Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden sind am 1. Januar 1995 den Europäischen Ge- meinschaften beigetreten und sind seither nicht mehr selbstständige Vertragsparteien des Übereinkommens. Vertragsparteien sind ebenfalls seit dem 1. Juli 2012 die Republik Kroatien, seit dem 1. Dez. 2012 die Republik Türkei, seit dem 1. Juli 2015 die ehemalige jugoslavische Republik Mazdonien und seit dem 1. Februar 2016 die Republik Serbien.
2016-0072 535
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
Art. 1 Anlage III des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Art. 2
1. Dieser Beschluss gilt ab dem Tag, an dem die Republik Serbien dem Überein-
kommen beitritt.
2. Die in den Anhängen C1, C2, C3, C4, C5 und C6 der Anlage III wiedergegebe-
nen Vordrucke dürfen bis zum 1. Mai 2016 weiter verwendet werden, sofern die notwendigen geografischen Änderungen und die Änderungen hinsichtlich eines Wahldomizils oder eines Zustellungsbevollmächtigten entsprechend vorgenommen werden.
Geschehen zu Istanbul am 26. November 2015.
Für den Gemischten Ausschuss Die Vorsitzende: Didem Dirlik
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
Anhang
1. In Anhang B1 wird unter Feld 51 zwischen Rumänien und Schweden folgende
Angabe eingefügt: «– RS Serbien»,
2. Anhang B6 Titel III wird wie folgt geändert:
2.1 Im ersten Teil der Tabelle «Beschränkte Geltung – 99200» wird vor SL folgen-
der Gedankenstrich eingefügt: «– RS Ограничена важност»
2.2 Im zweiten Teil der Tabelle «Befreiung – 99201» wird vor SL folgender Ge-
dankenstrich eingefügt: «– RS Ослобођење»
2.3 Im dritten Teil der Tabelle «Alternativnachweis – 99202» wird vor SL folgen-
der Gedankenstrich eingefügt: «– RS Алтернативни доказ»
2.4 Im vierten Teil der Tabelle «Unstimmigkeiten: Stelle, bei der die Gestellung
erfolgte (Name und Land) – 99203» wird vor SL folgender Gedankenstrich einge- fügt: «– RS Разлике: царински орган којем је предата роба …… (назив и земља)»
2.5 Im fünften Teil der Tabelle «Ausgang aus … – gemäss Verord-
nung/Richtlinie/Beschluss Nr. … Beschränkung oder Angaben unterworfen – 99204» wird vor SL folgender Gedankenstrich eingefügt: «– RS Излаз из …………… подлеже ограничењима или дажбинама на основу Уредбе/Директиве/Одлуке бр…»
2.6 Im sechsten Teil der Tabelle «Befreiung von der verbindlichen Beförderungs-
route – 99205» wird vor SL folgender Gedankenstrich eingefügt: «– RS Ослобођено од прописаног плана пута»
2.7 Im siebten Teil der Tabelle «Zugelassener Verwender – 99206» wird vor SL
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– RS Овлашћени пошиљалац» 2.8 Im achten Teil der Tabelle «Freistellung von der Unterschriftsleistung– 99207» wird vor SL folgender Gedankenstrich eingefügt: «– RS Ослобођено од потписа»
2.9 Im neunten Teil der Tabelle «Gesamtbürgschaft untersagt – 99208» wird vor SL
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– RS ЗАБРАЊЕНО ЗАЈЕДНИЧКО ОБЕЗБЕЂЕЊЕ»
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
2.10. Im zehnten Teil der Tabelle «Unbeschränkte Verwendung – 99209» wird vor
SL folgender Gedankenstrich eingefügt: «– RS НЕОГРАНИЧЕНА УПОТРЕБА»
2.11 Im elften Teil der Tabelle «Nachträglich ausgestellt – 99210» wird vor SL
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– RS Накнадно издато»
2.12 Im zwölften Teil der Tabelle «Verschiedene – 99211» wird vor SL folgender
Gedankenstrich eingefügt: «– RS Разно»
2.13 Im dreizehnten Teil der Tabelle «Unverpackte Waren – 99212» wird vor SL
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– RS Расуто»
2.14 Im vierzehnten Teil der Tabelle «Versender – 99213» wird vor SL folgender
Gedankenstrich eingefügt: «– RS Пошиљалац»
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
3. Anhang C1 erhält folgende Fassung:
«Anhang C1
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete2 ......................................................................................... mit Wohnsitz in3 .......................................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. bis zum Höchstbetrag von ........................................................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union (bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Republik Kroatien, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Öster- reich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland) sowie gegenüber der Republik Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedoni- en, dem Königreich Norwegen, der Republik Serbien, der Schweizerischen Eidge- nossenschaft, der Republik Türkei, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino4, für die Beträge, die der Hauptverpflichtete5 ................................................. den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge für die nachstehend bezeichneten Waren, die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Ver- sandverfahren bei der Abgangsstelle ............................................................................ ...................................................................................................................................... zu der Bestimmungsstelle ............................................................................................. überführt werden, mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern schuldet oder schulden wird. Warenbezeichnung ......................................................................................................
2 Name und Vorname oder Firma.
3 Vollständige Anschrift.
4 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Ver- sandverfahren. 5 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Hauptver- pflichteten.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
2. Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge ohne Aufschub zu zahlen, sofern er/sie oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht zur Zufrieden- heit der zuständigen Behörden nachgewiesen hat, dass das Verfahren beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des/der Unterzeichneten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Auffor- derung, innerhalb welcher der/die Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem Geld- und Kapitalmarkt des jeweiligen Landes gefordert wird.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der/die Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der/die Unterzeichnete ein Wahldo-
mizil6 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der/die Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förm- lichkeiten oder Verfahrensmassnahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn/sie verbindlich sind.
Der/die Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an.
6 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; das Anerkenntnis nach Absatz 4 Unterabsatz 2 und die Verpflichtung nach Absatz 4 Unterabsatz 4 sind ent- sprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerich- te zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern. (Ort) ....................................................... , den .........................................................
(Unterschrift)7 ..............................................................................................................
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung. .............................................................................. Bürgschaftserklärung angenommen am ........................................ für das gemeinschaftliche/ gemeinsame Versandverfahren mit der Versandanmeldung Nr. .................................. vom ............................................. 8.
...................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»
7 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ……………………», wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.
8 Von der Abgangsstelle auszufüllen.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
4. Anhang C2 erhält folgende Fassung:
«Anhang C2
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete9 ......................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in10 ............................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union, bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Republik Kroatien, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Öster- reich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland) sowie gegenüber der Republik Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedoni- en, dem Königreich Norwegen, der Republik Serbien, der Schweizerischen Eidge- nossenschaft, der Republik Türkei, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino11 für die Beträge, die der Hauptverpflichtete den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versand- verfahren überführten Waren sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlich- keiten als auch der Kosten und der Zuschläge — mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern — schuldet oder schulden wird, für die der/die Unterzeichnete durch Ausstellung von Sicherheitstiteln eine Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 7000 EUR je Sicherheitstitel übernommen hat. 2. Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst- betrag von 7000 EUR je Sicherheitstitel ohne Aufschub zu zahlen, sofern er/sie oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht zur Zufriedenheit der zuständi- gen Behörden nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des/der Unterzeichneten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Auffor- derung, innerhalb welcher der/die Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen
9 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
10 Vollständige Anschrift.
11 Nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem Geld- und Kapitalmarkt des jeweiligen Landes gefordert wird.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der/die Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf eines gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der/die Unterzeichnete ein Wahldo-
mizil12 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................
Der/die Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn/sie verbindlich sind. Der/die Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an. Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.
(Ort) ....................................................... , den .........................................................
(Unterschrift)13 ............................................................................................................
12 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Absatz 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungs- bevollmächtigten befindet. 13 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft».
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................................................... Bürgschaftserklärung angenommen am ....................................................................... ...................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
5. Anhang C4 erhält folgende Fassung:
«Anhang C4
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Gesamtbürgschaft I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete14 ....................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in15 ............................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. bis zum Höchstbetrag von ........................................................................................... der 100 /50 /30 %16 des Referenzbetrags entspricht, selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union (bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Repub- lik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Republik Kroatien, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Repub- lik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland) sowie gegenüber der Republik Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, dem Königreich Norwegen, der Republik Serbien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Türkei, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino17 für alle Beträge, die der Hauptverpflichtete18 ..................................................................................................... den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaft- liche/gemeinsame Versandverfahren überführten Waren — mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern — schuldet oder schulden wird, und zwar sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge. 2. Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Länder die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst-
14 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
15 Vollständige Anschrift.
16 Unzutreffendes streichen.
17 Der Name der Vertragspartei oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandver- fahren. 18 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Hauptver- pflichteten.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
betrag ohne Aufschub zu zahlen, sofern er/sie oder ein anderer Beteiligter vor Ab- lauf dieser Frist nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörden nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ordnungsgemäss beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des/der Unterzeichneten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Auffor- derung, innerhalb welcher der/die Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem Geld- und Kapitalmarkt des jeweiligen Landes gefordert wird. Dieser Höchstbetrag kann um die Beträge, die aufgrund der Bürgschaftserklärung bereits bezahlt worden sind, nur dann vermindert werden, wenn der/die Unterzeich- nete zur Erfüllung einer Schuld aufgefordert wird, die im Rahmen eines gemein- schaftlichen oder gemeinsamen Versandverfahrens entstanden ist, das vor Eingang der vorhergehenden Zahlungsaufforderung oder innerhalb von dreissig Tagen da- nach begonnen hat.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der/die Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf eines gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der/die Unterzeichnete ein Wahldo-
mizil19 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................
Der/die Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn/sie verbindlich sind. Der/die Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahldo- mizile an.
19 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; das Anerkenntnis nach Absatz 4 Unterabsatz 2 und die Verpflichtung nach Absatz 4 Unterabsatz 4 sind ent- sprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerich- te zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern. (Ort) ....................................................... , den .........................................................
(Unterschrift)20 ............................................................................................................
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................................................... Bürgschaftserklärung angenommen am .......................................................................
...................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»
6. In Anhang C5 wird in Feld 7 zwischen dem Wort «Norwegen» und dem Wort
«Schweiz» das Wort «Serbien» eingefügt.
7. In Anhang C6 wird in Feld 6 zwischen dem Wort «Norwegen» und dem Wort
«Schweiz» das Wort «Serbien» eingefügt.
20 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ……………», wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2015 AS 2016
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