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AS 2017 2095

Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

Ausführungsordnung vom 7. Dezember 2006 zum Europäischen Patentübereinkommen (AO EPÜ 2000)

SR 0.232.142.21; AS 2007 6541

Änderung der Ausführungsordnung Vom Verwaltungsrat angenommen 14. Oktober 2015 In Kraft getreten am 1. Mai 2016 Übersetzung1

Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation, gestützt auf das Europäische Patentübereinkommen 2 (nachstehend «EPÜ» genannt), insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe c, auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamts, nach Stellungnahme des Ausschusses «Patentrecht», beschliesst:

Art. 1 Die Ausführungsordnung zum EPÜ wird wie folgt geändert:

Regel 82 Absatz 2 erhält folgende Fassung: «(2) Ist ein Beteiligter mit der von der Einspruchsabteilung mitgeteilten Fassung nicht einverstanden, so kann das Einspruchsverfahren fortgesetzt werden. Andern- falls fordert die Einspruchsabteilung den Patentinhaber nach Ablauf der Frist nach Absatz 1 auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten die vorgeschriebene Gebühr zu entrichten und eine Übersetzung der geänderten Patentansprüche in den Amtsspra- chen des Europäischen Patentamts einzureichen, die nicht die Verfahrenssprache sind. Wurden in der mündlichen Verhandlung Entscheidungen nach Artikel 106 Absatz 2 oder Artikel 111 Absatz 2 auf Schriftstücke gestützt, die nicht der Regel 49 Absatz 8 entsprachen, so wird der Patentinhaber aufgefordert, die geänderte Fassung

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2 SR 0.232.142.2

2017-0191 2095

Europäisches Patentübereinkommen. AO AS 2017

innerhalb der Dreimonatsfrist in einer Form einzureichen, die der Regel 49 Absatz 8 entspricht.»

Art. 2 Die in Artikel 1 dieses Beschlusses enthaltene Bestimmung gilt für alle europäischen Patente, für die in der mündlichen Verhandlung am oder nach dem Tag ihres Inkraft- tretens eine Entscheidung nach Artikel 106 Absatz 2 oder Artikel 111 Absatz 2 EPÜ erlassen wird.

Art. 3 Die in Artikel 1 dieses Beschlusses enthaltene Bestimmung tritt am 1. Mai 2016 in Kraft.

Geschehen zu München am 14. Oktober 2015

Für den Verwaltungsrat Der Präsident: Jesper Kongstad

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