AS 2017 245
Verordnung über Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Bundesamtes für Polizei
Verordnung über Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Bundesamtes für Polizei (Gebührenverordnung fedpol, GebV-fedpol)
Änderung vom 11. Januar 2017
Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:
I Die Gebührenverordnung fedpol vom 4. Mai 20161 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. e
1 Das Bundesamt für Polizei (fedpol) erhebt Gebühren für folgende Verfügungen
und Dienstleistungen: e. Sicherheitsbescheinigungen, die von Schweizer Staatsangehörigen für die von ausländischen Behörden verlangten Personensicherheitskontrollen bean- tragt werden und dem Zweck der erleichterten Einreise in deren Hoheits- gebiet dienen.
II Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
11. Januar 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
1 SR 172.043.60
2016-2522 245
Gebührenverordnung fedpol AS 2017