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AS 2017 245

Verordnung über Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Bundesamtes für Polizei

Verordnung über Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Bundesamtes für Polizei (Gebührenverordnung fedpol, GebV-fedpol)

Änderung vom 11. Januar 2017

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

I Die Gebührenverordnung fedpol vom 4. Mai 20161 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 1 Bst. e

1 Das Bundesamt für Polizei (fedpol) erhebt Gebühren für folgende Verfügungen

und Dienstleistungen: e. Sicherheitsbescheinigungen, die von Schweizer Staatsangehörigen für die von ausländischen Behörden verlangten Personensicherheitskontrollen bean- tragt werden und dem Zweck der erleichterten Einreise in deren Hoheits- gebiet dienen.

II Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

11. Januar 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1 SR 172.043.60

2016-2522 245

Gebührenverordnung fedpol AS 2017

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