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AS 2017 2643

Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

vom 30. September 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 30. Oktober 20141 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Januar 20152, beschliesst:

I Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert:

Art. 38 Abs. 3

3 Er erleichtert die Einbürgerung von:

a. Personen der dritten Ausländergeneration; b. staatenlosen Kindern.

II Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Ständerat, 30. September 2016 Nationalrat, 30. September 2016 Der Präsident: Raphaël Comte Die Präsidentin: Christa Markwalder Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz