AS 2017 2835
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag und der Anlagen IV zum Protokoll
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag und der Anlagen I–V zum Protokoll
vom 16. Dezember 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. März 20162, beschliesst:
Art. 1
1 Das Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 19913 zum Antarktis-Vertrag vom
1. Dezember 19594 und die Anlagen I–V zum Protokoll werden genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zu erklären.
Art. 2 Der Bundesrat gibt anlässlich des Beitritts eine Erklärung nach Artikel 19 des Proto- kolls ab, wonach er den Internationalen Gerichtshof als zuständiges Organ für die Beilegung von zwischenstaatlichen Streitigkeiten wählt.
Art. 3 Das Bundesgesetz über die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis- Vertrag5 wird in der Fassung gemäss Anhang angenommen.
2016-0038 2835
Genehmigung und Umsetzung des Umweltschutzprotokolls AS 2017 zum Antarktis-Vertrag und der Anlagen I–V zum Protokoll. BB
Art. 4 1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten des Bundesgesetzes gemäss Anhang.
Nationalrat, 16. Dezember 2016 Ständerat, 16. Dezember 2016 Der Präsident: Jürg Stahl Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
1 Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 7. April 2017 unbenützt abge-
laufen.6
2 Das im Anhang7 aufgeführte Bundesgesetz wird in Anwendung von Artikel 4
Absatz 2 auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt. 8
10. Mai 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
6 BBl 2016 8945
7 Das BG vom 16. Dezember 2016 über die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls
zum Antarktis-Vertrag ist publiziert in AS 2017 2837 8 Der Beschluss über das Inkrafttreten wurde am 5. Mai 2017 im vereinfachten Verfahren gefällt.