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AS 2017 3337

Übereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation

Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation

SR 0.784.601; AS 1973 813

Änderung des Übereinkommens Abgeschlossen in Paris am 23. März 2007 In Kraft getreten am 16. Januar 2017 Übersetzung1

Der Text des Artikels XII Buchstabe c Absatz ii wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt: «ii. Falls das Unternehmen, oder irgend eine zukünftige Entität, das die Fre- quenzzuteilungen verwendet, die dem gemeinsamen Erbe angehören, auf die betreffende(n) Frequenzzuteilung(en) verzichtet, diese betreffende(n) Fre- quenzzuteilung(en) auf eine andere Weise verwendet als von diesem Übereinkommen bestimmt, oder Konkurs anmeldet, erlauben die Notifizie- rungsgeschäftsstellen die Nutzung der betreffenden Frequenzzuteilung(en) nur durch Entitäten, die ein Übereinkommen über Öffentliche Dienste unterschrieben haben, was ITSO ermöglichen wird sicherzustellen, dass die ausgewählten Entitäten die Kerngrundsätze respektieren.»

1 Übersetzung des französischen Originaltexts (RO 2017 3337)

2011-2387 3337

Internationale Fernmeldesatellitenorganisation. Übereink. AS 2017