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AS 2017 35

Internationales Übereinkommen vom 18. Mai 1904 zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes gegen das unter dem Namen «Mädchenhandel» bekannte verbrecherische Treiben

Internationales Übereinkommen vom 18. Mai 1904 zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes gegen das unter dem Namen «Mädchenhandel» bekannte verbrecherische Treiben

SR 0.311.31; BS 12 22

Geltungsbereich am 2. Dezember 2016, Nachtrag1

Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Niederlande Curaçao a 14. Januar 1907 14. Juli 1907 Karibische Gebiete (Bonaire, Sint Eustatius und Saba)a 14. Januar 1907 14. Juli 1907 Sint Maarten a 14. Januar 1907 14. Juli 1907 a Veröffentlichung infolge einer Änderung der internen verfassungsrechtlichen Beziehungen innerhalb des Königreichs der Niederlande.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1972 1626, 1979 2146, 2004 3709 und 2007 1341. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2016-3263 35

Gewährleistung eines wirksamen Schutzes gegen das unter dem Namen AS 2017 «Mädchenhandel» bekannte verbrecherische Treiben. Internationales Übereink.

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