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AS 2017 6519

Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Chronisch auszehrenden Krankheit (Chronic wasting disease) aus Norwegen, Schweden und Finnland

Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Chronisch auszehrenden Krankheit (Chronic wasting disease) aus Norwegen, Schweden und Finnland

Änderung vom 30. November 2017

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet:

I Die Verordnung des BLV vom 4. November 20161 über Massnahmen zur Verhinde- rung der Einschleppung der Chronisch auszehrenden Krankheit (Chronic wasting disease) aus Norwegen, Schweden und Finnland wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2

2 Sie regelt die Einfuhr der folgenden Tiere und Stoffe aus Norwegen, Schweden

und Finnland: a. Tiere der Familie der Hirschartigen (Cervidae); b. Jagd-Lockstoffe, die aus Urin von Hirschartigen hergestellt worden sind.

Art. 2a Einfuhr von Jagd-Lockstoffen Die Einfuhr von aus Urin hergestellten Jagd-Lockstoffen ist verboten, wenn der Urin von Hirschartigen aus den im Anhang aufgeführten Sperrzonen stammt.

II Der Anhang wird wie folgt geändert:

Anhang Artikelverweis Anhang

1 SR 916.443.113

2017-3316 6519

Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Chronisch auszehrenden AS 2017 Krankheit (Chronic wasting disease) aus Norwegen, Schweden und Finnland. V des BLV

III Diese Verordnung tritt am 2. Dezember 2017 in Kraft. 2

30. November 2017 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: i.A. Prisca Grossenbacher

2 Dringliche Veröffentlichung vom 1. Dez. 2017 im Sinne von Art. 7 Abs. 3 des Publika- tionsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512).

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