AS 2017 6735
Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit
Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»)
vom 14. März 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 8. Juli 20142 eingereichten Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Juni 20153, beschliesst:
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 104a Ernährungssicherheit Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für: a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbe- sondere des Kulturlandes; b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion; c. eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft; d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwick- lung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen; e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.