AS 2017 697
Gemeinsame Ausführungsordnung zur Fassung von 1999 und der Fassung von 1960 des Haager Abkommens
Gemeinsame Ausführungsordnung vom 30. September 2003 zur Fassung von 1999 und der Fassung von 1960 des Haager Abkommens
SR 0.232.121.42; AS 2006 1375
Änderung der Gemeinsamen Ausführungsordnung Angenommen von der Versammlung des Haager Verbands am 11. Oktober 2016 In Kraft getreten am 1. Januar 2017
Übersetzung1 […]
Regel 5 Entschuldigung von Fristüberschreitungen […] 3) [Auf elektronischem Weg übersandte Mitteilungen] Versäumt ein Beteiligter, die Frist für eine Mitteilung, die an das Internationale Büro gerichtet ist und auf elektro- nischem Weg übersandt wird, einzuhalten, so wird dies entschuldigt, wenn der Beteiligte gegenüber dem Internationalen Büro überzeugend beweist, dass die Frist wegen eines Ausfalls der elektronischen Kommunikation mit dem Internationalen Büro oder in Bezug auf den Standort des Beteiligten aufgrund von ausserordentli- chen, vom Willen des Beteiligten unabhängigen Umständen nicht eingehalten wurde und dass die Mitteilung innerhalb von fünf Tagen nach Wiederaufnahme der elekt- ronischen Kommunikation erfolgt ist. 4) [Einschränkung der Entschuldigung] Ein Fristversäumnis wird nach dieser Regel nur entschuldigt, wenn der in Absatz 1), 2) oder 3) bezeichnete Nachweis und die Mitteilung oder gegebenenfalls ein Duplikat davon innerhalb von sechs Monaten nach Fristablauf beim Internationalen Büro eingehen. 5) [Ausnahme] Diese Regel ist nicht auf die Bezahlung des zweiten Teilbetrags der individuellen Bestimmungsgebühr über das Internationale Büro nach Regel 12 Absatz 3 Buchstabe c anwendbar. […]
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2017 697).
2017-0346 697
Fassung von 1999 und 1960 des Haager Abk. Gemeinsame Ausführungsordnung AS 2017
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