AS 2017 7655
AS 2017 7655
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Änderung vom 19. Dezember 2017
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet:
I Der Anhang der Verordnung des BLV vom 21. November 20161 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mit- gliedstaaten der Europäischen Union erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
II Diese Verordnung tritt am 22. Dezember 2017 in Kraft.2
19. Dezember 2017 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Hans Wyss
1 SR 916.443.102.1
2 Dringliche Veröffentlichung vom 21. Dez. 2017 im Sinne von Art. 7 Abs. 3
des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512).
2017-3492 7655
Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza AS 2017 aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. V des BLV
Anhang (Art. 2–4)
Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
1 Betroffene Mitgliedstaaten der EU
Bulgarien Italien Niederlande
2 Schutzzonen, Überwachungszonen und weitere
Restriktionsgebiete in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU Die betroffenen Mitgliedstaaten der EU sowie die dort festgelegten Schutzzonen, Überwachungszonen und weiteren Restriktionsgebiete sind in den folgenden Durch- führungsbeschlüssen festgelegt:
EU-Grunderlass Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten
Durchführungsbeschluss Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247 der Kommission vom (EU) 2017/247 9. Februar 2017 betreffend Massnahmen zum Schutz vor Aus- brüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 36 vom 11.2.2017, S. 62; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2289, ABl. L 328 vom 12.12.2017, S. 126. Durchführungsbeschluss Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2304 der Kommission vom (EU) 2017/2304 12. Dezember 2017 betreffend bestimmte vorläufige Massnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Sub- typs H5 in den Niederlanden, Fassung gemäss ABl. L 329 vom 13.12.2017, S. 61.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247 listet im Anhang die Schutzzonen, Überwachungszonen und weiteren Restriktionsgebiete folgendermassen auf: Teil A Schutzzonen Teil B Überwachungszonen Teil C Weitere Restriktionsgebiete.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2304 listet im Anhang die Schutzzonen und Überwachungszonen folgendermassen auf: Teil A Schutzzonen Teil B Überwachungszonen.