AS 2017 775
Verordnung über die Verrechnungssteuer
Verordnung über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuerverordnung, VStV)
Änderung vom 10. März 2017
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verrechnungssteuerverordnung vom 19. Dezember 19661 wird wie folgt geän- dert:
Art. 14a Abs. 2 und 3
2 Als Konzerngesellschaften gelten Gesellschaften, deren Jahresrechnungen nach
anerkannten Standards zur Rechnungslegung in der Konzernrechnung voll- oder teilkonsolidiert werden.
3 Absatz 1 ist nicht anwendbar, wenn:
a. eine inländische Konzerngesellschaft eine Obligation einer ausländischen Konzerngesellschaft garantiert; und b. die von der ausländischen Konzerngesellschaft an die inländische Konzern- gesellschaft weitergeleiteten Mittel per Bilanzstichtag den Umfang des Eigenkapitals der ausländischen Konzerngesellschaft übersteigen.
II Diese Verordnung tritt am 1. April 2017 in Kraft.
10. März 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
1 SR 642.211
2016-1449 775
Verrechnungssteuerverordnung AS 2017
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