AS 2018 1761
AS 2018 1761
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Änderung vom 3. Mai 2018
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet:
I Der Anhang der Verordnung des BLV vom 18. Dezember 20171 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus bestimm- ten Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird gemäss Beilage geändert.
II Diese Verordnung tritt am 5. Mai 2018 in Kraft. 2
3. Mai 2018 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Hans Wyss
1 SR 916.443.107 2 Dringliche Veröffentlichung vom 4. Mai 2018 im Sinne von Art. 7 Abs. 3 des Publika- tionsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512).
2018-1357 1761
Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest AS 2018 aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. V des BLV
Anhang (Art. 3–6)
Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
Ziff. 2
2 Seuchengebiete
Die Mitgliedstaaten der EU sowie die Seuchengebiete nach der Richtlinie 2002/60/EG3, die ausserhalb der unter Ziffer 1 genannten Gebiete liegen, sind in folgendem Durchführungsbeschluss festgelegt:
EU-Grunderlass Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten
Durchführungsbeschluss Durchführungsbeschluss (EU) 2018/663 der Kommission vom (EU) 2018/663 27. April 2018 betreffend bestimmte vorläufige Massnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Ungarn, Fassung gemäss ABl. L 110 vom 30.4.2018, S. 136.
In folgendem Mitgliedstaat der EU wurden Seuchengebiete festgelegt: Ungarn