AS 2018 257
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen
vom 20. Juni 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Oktober 20132, beschliesst:
Art. 1
1 Es werden genehmigt:
a. das Übereinkommen vom 10. September 20103 über die Bekämpfung wider- rechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt; b. das Zusatzprotokoll vom 10. September 20104 zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen und
zum Zusatzprotokoll zu erklären.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 20. Juni 2014 Ständerat, 20. Juni 2014 Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Präsident: Hannes Germann Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol