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AS 2018 3389

Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung des Handels mit Produkten der Informationstechnologie

Abkommen vom 15. April 19941 zur Errichtung der Welthandelsorganisation Ministererklärung über die Ausdehnung des Handels mit Produkten der Informationstechnologie2

Angenommen in Nairobi am 16. Dezember 2015 Von der Bundesversammlung genehmigt am 17. März 20173 Von der Schweiz vorläufig angewendet seit dem 1. Juli 2017 In Kraft getreten für die Schweiz am 19. Oktober 2017

1. Wir, die Ministerinnen und Minister, die folgende Mitglieder der Welthandels-

organisation («WTO») vertreten: Albanien Kolumbien Australien Korea China Malaysia Costa Rica Mauritius Europäische Union Montenegro Gesondertes Zollgebiet Taiwan, Neuseeland Penghu, Kimen und Matsu Norwegen Guatemala Philippinen Hongkong, China Schweiz4 Island Singapur Israel Thailand Japan Vereinigten Staaten Kanada (im Folgenden die «Teilnehmer»), erinnern hiermit an die Erklärung über die Aus- weitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie5 (im Folgenden die «Erklärung»), unterstützen diese, öffnen sie gemäss Absatz 9 der Erklärung zur Annahme und kündigen im Einklang mit der Erklärung die nachstehenden Schluss- folgerungen an.

2. Die Teilnehmer stimmen den Ergebnissen des Prüfungsverfahrens nach Absatz 5

der Erklärung zu, wie sie in den Zeitplänen im Dokument G/MA/W/117 festgehalten

Anlage

Erklärung über die Ausdehnung des Handels mit Produkten der Informationstechnologie

Abgeschlossen am 28. Juli 2015 In Kraft getreten für die Schweiz am 7. Juli 2017

Die folgenden Mitglieder der Welthandelsorganisation («WTO»), die sich auf die Ausweitung des Welthandels mit Waren der Informationstechnologie geeinigt haben (im Folgenden die «Vertragsparteien»): Albanien Kanada Australien Korea China Malaysia Costa Rica Montenegro Europäische Union Neuseeland Gesondertes Zollgebiet Taiwan, Norwegen Penghu, Kinmen und Matsu Philippinen Guatemala Schweiz6 Hongkong, China Singapur Island Thailand Israel Vereinigte Staaten Japan erklären Folgendes:

1. Jede Vertragspartei bindet und beseitigt, wie nachstehend dargelegt, die Zölle und die anderen Abgaben und Belastungen jeder Art im Sinne des Artikels II Ab- satz 1 Buchstabe b des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 19947 in Bezug auf Folgendes: a) alle in Anlage A zu dieser Erklärung aufgeführten und in Unterpositionen des Harmonisierten Systems (im Folgenden «HS») 2007 eingereihten Wa- ren; und b) alle in Anlage B zu dieser Erklärung aufgeführten Waren, ob in Anlage A enthalten oder nicht.

6 Im Auftrag der Zollunion zwischen der Schweiz und Liechtenstein.

7 SR 0.632.20, Anhang 1A.1

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Stufenweiser Zollabbau

2. Die Vertragsparteien senken die Zölle normalerweise von 2016 bis 2019 in vier

gleichen jährlichen Stufen über drei Jahre, sofern die Vertragsparteien nicht aner- kennen, dass der Zollabbau unter eingeschränkten Umständen gestreckt werden muss, und deshalb etwas anderes vereinbart haben. Der gesenkte Zollsatz ist bei jeder Stufe auf die erste Dezimalstelle abzurunden. Jede Vertragspartei nimmt in ihre Liste der Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen von

1994 (im Folgenden «Liste der Zugeständnisse») für jede Ware Verpflichtungen

zum Zollabbau auf.

Umsetzung 3. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben und die inländischen Verfahrensanforderungen erfüllt sind, schafft jede Vertragspartei sämtliche Zölle sowie anderen Abgaben und Belastungen jeder Art auf die in den Anlagen aufge- führten Waren wie folgt ab: a) Abschaffung von Zöllen in gleichen Stufen; die erste derartige Zollsenkung wird spätestens am 1. Juli 2016, die zweite spätestens am 1. Juli 2017, die dritte spätestens am 1. Juli 2018 wirksam und die Abschaffung von Zöllen ist spätestens am 1. Juli 2019 wirksam abgeschlossen; und b) die Abschaffung der anderen Abgaben und Belastungen jeder Art im Sinne des Artikels II Absatz 1 Buchstabe b des Allgemeinen Zoll- und Handelsab- kommens von 1994 wird bis zum 1. Juli 2016 abgeschlossen.

Beschleunigte Umsetzung 4. Die Vertragsparteien streben von sich aus die sofortige Abschaffung von Zöllen oder die beschleunigte Umsetzung des Zollabbaus z. B. für Waren, für die ver- gleichsweise niedrige Zollsätze gelten, noch vor den in Absatz 3 genannten Daten an.

Zeitplan

5. So früh wie möglich, spätestens aber am 30. Oktober 2015, unterbreitet jede

Vertragspartei allen anderen Vertragsparteien den Entwurf eines Zeitplans mit folgenden Angaben: a) genaue Angaben über die jeweilige Zollbehandlung, wie sie in ihrer Liste der Zugeständnisse vorgesehen ist, sowie b) eine Liste der ausführli- chen HS-Unterpositionen, die für die in Anlage B aufgeführten Waren von Belang sind, einschliesslich eines Kopfvermerks, aus dem hervorgeht, dass für diese Waren unabhängig von ihrer Einreihung im HS Zollfreiheit gilt. Jeder Entwurf eines Zeit- plans wird von den Vertragsparteien geprüft und unter Berücksichtigung der von den Vertragsparteien bei den Verhandlungen geäusserten Bedenken einvernehmlich genehmigt. Das Prüfungsverfahren sollte spätestens am 4. Dezember 2015 abge- schlossen sein.

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

6. Nachdem die Prüfung für jeden solchen Zeitplan einer Vertragspartei abgeschlos- sen ist, reicht diese Vertragspartei den Zeitplan vorbehaltlich der Erfüllung inländi- scher Verfahrensanforderungen als Änderung ihrer Liste der Zugeständnisse gemäss dem Beschluss über die Verfahren zur Änderung und Berichtigung der Listen der Zollzugeständnisse vom 26. März 1980 (BISD 27S/25) ein. 7. Jede Vertragspartei führt die Absätze 3 und 6 dieser Erklärung durch, sobald die Vertragsparteien Zeitplanentwürfe geprüft und einvernehmlich genehmigt haben, auf die ungefähr 90 Prozent des Welthandels8 mit den durch diese Erklärung erfass- ten Waren entfallen.

Format für die Entwürfe von Listen der Zugeständnisse

8. Zur Durchführung ihrer Bindung und Beseitigung von Zöllen und anderen Abga-

ben und Belastungen jeder Art auf in den Anlagen aufgeführte Waren muss jede Vertragspartei bei Änderungen ihrer Liste der Zugeständnisse: a) im Falle von Waren, die unter den in Anlage A aufgeführten Unterpositio- nen des HS 2007 eingereiht sind, gegebenenfalls Unterpositionen in ihrer Liste der Zugeständnisse entsprechend den Unterteilungen des nationalen Zolltarifs schaffen; und b) im Fall der in der Anlage B aufgeführten Waren ihrer Liste der Zugeständ- nisse einen Anhang beifügen, der für alle Waren der Anlage B die genaue zolltarifliche Einreihung entweder in Form der entsprechenden Zolllinie des nationalen Zolltarifs oder des entsprechenden sechsstelligen HS-Codes an- gibt.

Annahme

9. Die Erklärung steht allen Mitgliedern der Welthandelsorganisation zur Annahme

offen. Die Annahme ist dem Generaldirektor der Welthandelsorganisation schriftlich mitzuteilen, der sie seinerseits an alle Vertragsparteien weiterleitet.

Nichttarifäre Handelshemmnisse

10. Die Vertragsparteien vereinbaren die Intensivierung der Konsultationen über

nichttarifäre Handelshemmnisse im Bereich der Informationstechnologie. Hierzu unterstützen die Vertragsparteien die mögliche Entwicklung eines erweiterten Ar- beitsplans für nichttarifäre Handelshemmnisse.

8 Dieser Wert ist vom Sekretariat der Welthandelsorganisation zu berechnen und den Vertragsparteien auf Grundlage der neuesten verfügbaren Daten mitzuteilen.

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Schlussbemerkung

11. Die Vertragsparteien treffen sich regelmässig, und zwar mindestens einmal

jährlich vor den regelmässigen Änderungen der Systematik des Harmonisierten Systems durch die Weltzollorganisation und spätestens im Januar 2018, um die Erfassung der in den Anlagen enthaltenen Waren zu überprüfen und zu erwägen, ob die Anlagen angesichts technischer Entwicklungen, der Erfahrungen mit der An- wendung der Zollzugeständnisse oder von Änderungen der Systematik des HS zur Einbeziehung zusätzlicher Waren aktualisiert werden sollten.

12. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die Ergebnisse dieser Verhandlungen

Zugeständnisse beinhalten, die bei laufenden multilateralen Verhandlungen über den Zugang zu nichtlandwirtschaftlichen Märkten im Rahmen der Doha-Entwicklungs- agenda berücksichtigt werden sollten.

Anlagen zu dieser Erklärung In Anlage A sind die Unterpositionen des HS 2007 oder Teile von diesen aufgeführt, auf die sich diese Erklärung erstreckt. In Anlage B sind bestimmte Produkte aufgeführt, auf die sich diese Erklärung unab- hängig davon erstreckt, wo sie im HS 2007 eingereiht sind.

(Es folgen die Unterschriften)

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Anlage A

Position HS2007 ex* Warenbezeichnung

001 350691 ex Durchsichtige Klebefolien und härtbare durchsichtige Flüssigkleb- stoffe der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Flachbildschirmen oder berührungsempfindlichen Bildschirmen verwendeten Art

002 370130 Andere Platten und Filme mit einer grössten Seitenlänge von mehr

als 255 mm

003 370199 Andere

004 370590 Andere

005 370790 Andere

006 390799 ex Thermoplastische Copolymere auf der Grundlage von aromatischen

Flüssigkristall-Polyestern 007 841459 ex Ventilatoren der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Kühlung von Mikroprozessoren, Fernmeldegeräten, automatischen Datenverarbei- tungsmaschinen oder Einheiten von automatischen Datenverarbei- tungsmaschinen verwendeten Art

008 841950 ex Wärmeaustauscher aus Fluorpolymeren, mit einem Innendurchmes-

ser der Einlass- und Auslassrohre von nicht mehr als 3 cm

009 842010 ex Rollenlaminiergeräte der ausschliesslich oder hauptsächlich zur

Herstellung von Substraten für gedruckte Schaltungen oder gedruck- ten Schaltungen verwendeten Art

010 842129 ex Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten, aus

Fluorpolymeren, mit einer Dicke der Filtrier- oder Reinigungs- membran von nicht mehr als 140 Mikron

011 842139 ex Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen, mit Gehäuse aus

rostfreiem Stahl, mit einem Innendurchmesser der Einlass- und Auslassrohre von nicht mehr als 1,3 cm 012 842199 ex Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten, aus Fluorpolymeren, mit einer Dicke der Filtrier- oder Reinigungs- membran von nicht mehr als 140 Mikron; Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen, mit Gehäuse aus rostfreiem Stahl, mit einem Innendurchmesser der Einlass- und Auslassrohre von nicht mehr als 1,3 cm

013 842320 ex Waagen zum kontinuierlichen Wiegen auf Fördereinrichtungen, mit

elektronischer Wiegevorrichtung

014 842330 ex Waagen zur Verwiegung gleichbleibender Gewichtsmengen und

Absack-, Abfüll- oder Dosierwaagen, mit elektronischer Wiegevor- richtung

015 842381 ex Andere Waagen, für eine Höchstlast von nicht mehr als 30 kg, mit

elektronischer Wiegevorrichtung

016 842382 ex Andere Waagen, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg, jedoch

nicht mehr als 5000 kg, mit elektronischer Wiegevorrichtung, ausgenommen Wiegevorrichtungen für Automobile

017 842389 ex Andere Waagen, mit elektronischer Wiegevorrichtung

018 842390 ex Teile von Waagen mit elektronischer Wiegevorrichtung, ausge-

nommen Teile von Waagen für Automobile

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Position HS2007 ex* Warenbezeichnung

019 842489 ex Mechanische Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben

der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruck- ten Schaltungen oder Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art

020 842490 ex Teile von mechanischen Apparaten zum Verteilen, Verspritzen oder

Zerstäuben der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art

021 844230 Maschinen, Apparate und Geräte

022 844240 Teile für die vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte

023 844250 Klischees, Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckfor-

men; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, zu grafischen Zwecken zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)

024 844331 Geräte, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder

Übertragen von Fernkopien verrichten und an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können

025 844332 Andere Geräte, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschi-

ne oder ein Netzwerk angeschlossen werden können

026 844339 Andere

027 844391 Teile und Zubehör für Maschinen und Apparate zum Drucken

mittels Klischees, Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Nr. 84.42

028 844399 Andere

029 845610 ex Werkzeugmaschinen, mit Laser- oder anderen Licht- oder Photonen-

strahlen arbeitend, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Her- stellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen aus gedruckten Schaltungen, Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art

030 846693 ex Teile und Zubehör von Werkzeugmaschinen, mit Laser- oder ande-

ren Licht- oder Photonenstrahlen arbeitend, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen, Bau- gruppen aus gedruckten Schaltungen, Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschi- nen verwendeten Art; Teile und Zubehör von Werkzeugmaschinen, mit Ultraschall arbeitend, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen von gedruck- ten Schaltungen, Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von Bearbeitungszentren, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschi- nen verwendeten Art; Teile und Zubehör von anderen Drehmaschi- nen, numerisch gesteuert, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von anderen Bohrmaschinen, numerisch gesteu- ert, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von anderen Fräsmaschinen, numerisch gesteuert, der ausschliess- lich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen von Apparaten

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Position HS2007 ex* Warenbezeichnung

der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsma- schinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von Säge- oder Trennmaschinen, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstel- lung von Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von auto- matischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von Werkzeugmaschinen, mit Elektroerosion arbei- tend, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen von gedruckten Schaltungen, Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art

031 847210 Vervielfältiger

032 847290 Andere

033 847310 Teile und Zubehör für Maschinen der Nr. 84.69

034 847340 Teile und Zubehör für Maschinen der Nr. 84.72

035 847521 Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern und ihren Rohlin-

gen

036 847590 ex Teile von Maschinen der Nr. 847521

037 847689 ex Geldwechselautomaten

038 847690 ex Teile von Geldwechselautomaten

039 847989 ex Bestückungsautomaten für elektronische Bauelemente, der aus-

schliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art 040 847990 ex Teile von Bestückungsautomaten für elektronische Bauelemente, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art

041 848610 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Barren oder Scheiben

042 848620 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbleiterbauelemen-

ten oder elektronischen integrierten Schaltungen

043 848630 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Flachbildschirmen

044 848640 In Anmerkung 9 C) zu diesem Kapitel genannte Maschinen und

Apparate

045 848690 Teile und Zubehör

046 850440 Statische Umformer

047 850450 Andere Reaktanz- und Drosselspulen

048 850490 Teile

049 850590 ex Elektromagnete der ausschliesslich oder hauptsächlich in Diagnose- apparaten für die bildliche Darstellung mittels Magnetresonanz verwendeten Art, andere als solche der Nr. 90.18 050 851430 ex Andere Öfen der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art 051 851490 ex Teile von anderen Öfen der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art

052 851519 ex Andere Maschinen zum Wellenlöten der ausschliesslich oder haupt-

sächlich zur Herstellung von Baugruppen aus gedruckten Schaltun- gen verwendeten Art

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Position HS2007 ex* Warenbezeichnung

053 851590 ex Teile von anderen Maschinen zum Wellenlöten der ausschliesslich

oder hauptsächlich zur Herstellung von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art

054 851761 Basisstationen

055 851762 Apparate zum Empfangen, Konvertieren, Senden und Übermitteln

oder Wiederherstellen von Sprache, Bildern oder anderen Daten, einschliesslich Vermittlungs- und Wegewahlapparate

056 851769 Andere

057 851770 Teile

058 851810 Mikrofone und Haltevorrichtungen dazu

059 851821 Einzellautsprecher, in Gehäuse eingebaut

060 851822 Lautsprechersysteme, in gemeinsames Gehäuse eingebaut

061 851829 Andere

062 851830 Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Kompakt-

geräte oder Zusammenstellungen, bestehend aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern

063 851840 elektrische Tonfrequenzverstärker

064 851850 elektrische Tonverstärkereinrichtungen

065 851890 Teile

066 851981 Für magnetische, optische oder Halbleiter-Träger

067 851989 Andere

068 852110 Magnetbandgeräte

069 852190 Andere

070 852290 Andere

071 852321 Karten mit Magnetstreifen

072 852329 Andere

073 852340 Optische Träger

074 852351 Nichtflüchtige Datenspeicher auf Halbleiterbasis

075 852352 «Intelligente Karten»

076 852359 Andere

077 852380 Andere

078 852550 Sendegeräte

079 852560 Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

080 852580 Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokamera-Rekorder

081 852610 Geräte für Funkmessung und -ortung (Radar)

082 852691 Geräte für Funknavigation

083 852692 Geräte für Funkfernsteuerung

084 852712 Taschen-Radiokassettengeräte

085 852713 Andere Geräte, kombiniert mit einem Tonaufnahme- oder Ton-

wiedergabegerät

086 852719 Andere

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Position HS2007 ex* Warenbezeichnung

087 852721 ex Rundfunkempfangsgeräte, die nur mit externer Stromquelle arbeiten können, der in Motorfahrzeugen verwendeten Art, mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert und die in der Lage sind, digitale RDS-Signale (Radio Data System) zu empfangen und zu decodieren

088 852729 Andere

089 852791 Mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert

090 852792 Nicht mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät, jedoch

mit einer Uhr kombiniert

091 852799 Andere

092 852849 Andere

093 852871 Nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet

094 852910 Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar

gemeinsam mit diesen Waren verwendet werden

095 852990 ex Andere, ausgenommen Module aus organischen Leuchtdioden und

Tafeln aus organischen Leuchtdioden, für Apparate der Nrn. 8528.72 oder 8528.73 bestimmt

096 853180 ex Andere Geräte, ausgenommen Läutwerke, Glockenspiele, Summer

und ähnliche Vorrichtungen

097 853190 Teile

098 853630 Andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen

099 853650 Andere Schalter, Trenner und Kommutatoren

100 853690 ex Andere Geräte, ausgenommen Batterieklemmen der für Automobile

der Nrn. 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art

101 853810 Tafeln, Bretter, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger der

Nr. 8537, nicht mit ihren Geräten ausgerüstet

102 853939 ex Kaltkathoden-Fluoreszenzlampen (CCFL) für die Hintergrund-

beleuchtung von Flachbildschirmen

103 854231 Prozessoren und Controller, auch mit Speichern, Konvertern, logi-

schen Schaltungen, Verstärkern, Zeitsteuerungs- und Taktgeber- schaltungen oder anderen Schaltungen kombiniert

104 854232 Speicher

105 854233 Verstärker

106 854239 Andere

107 854290 Teile

108 854320 Signalgeneratoren

109 854330 ex Maschinen für die Galvanoplastik und Elektrolyse der ausschliess- lich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen verwendeten Art

110 854370 ex Waren, die besonders zum Anschliessen an Apparate oder Instru-

mente für die Telefonie oder Telegrafie oder Telefonie- oder Tele- grafienetze hergerichtet sind

111 854370 ex Mikrowellenverstärker

112 854370 ex Drahtlose Infrarot-Steuergeräte für Video-Spielkonsolen

113 854370 ex Digitale Flugdatenschreiber

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Position HS2007 ex* Warenbezeichnung

114 854370 ex Tragbare, batteriebetriebene elektronische Lesegeräte zur Aufzeich- nung und Wiedergabe von Text, Einzelbildern und Audiodateien 115 854370 ex Digitale Signalverarbeitungsgeräte für die Tonmischung, die an ein drahtgebundenes oder drahtloses Netz angeschlossen werden können

116 854390 Teile

117 880260 ex Fernmeldesatelliten

118 880390 ex Teile von Fernmeldesatelliten

119 880521 Flugkampf-Simulatoren und Teile davon

120 880529 Andere

121 900120 Polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten

122 900190 Andere

123 900219 Andere

124 900220 Filter

125 900290 Andere

126 901050 Andere Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kine-

matografische Laboratorien; Negativbetrachter

127 901060 Projektionsschirme

128 901090 ex Teile und Zubehör von Waren der Nr. 901050 und 901060

129 901110 Stereomikroskope

130 901180 Andere Mikroskope

131 901190 Teile und Zubehör

132 901210 Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen

133 901290 Teile und Zubehör

134 901310 ex Fernrohre für Maschinen, Apparate oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI

135 901320 Laser, andere als Laserdioden

136 901390 ex Teile und Zubehör von anderen Apparaten und Instrumenten als

Zielfernrohre für Waffen und Periskope

137 901410 Kompasse, einschliesslich Navigationskompasse

138 901420 Instrumente, Apparate und Geräte für die Luft- oder Raumfahrtnavi-

gation (andere als Kompasse)

139 901480 Andere Instrumente, Apparate und Geräte

140 901490 Teile und Zubehör

141 901510 Telemeter

142 901520 Theodolite und Tachymeter

143 901540 Instrumente, Apparate und Geräte für Fotogrammetrie

144 901580 Andere Instrumente, Apparate und Geräte

145 901590 Teile und Zubehör

146 901811 Elektrokardiografen

147 901812 Diagnoseapparate, mit Ultraschallabtastung arbeitend (Scanners)

148 901813 Diagnoseapparate für die bildliche Darstellung mittels Magnetreso-

nanz

149 901819 Andere

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Position HS2007 ex* Warenbezeichnung

150 901820 Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte

151 901850 Andere Instrumente, Apparate und Geräte, für die Ophthalmologie

152 901890 ex Instrumente, Apparate und Geräte für die Elektrochirurgie oder die Elektromedizin und Teile und Zubehör davon

153 902150 Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör

154 902190 Andere

155 902212 Computertomografen

156 902213 Andere, für zahnärztliche Zwecke

157 902214 Andere, für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zwecke

158 902219 Für andere Zwecke

159 902221 Für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche

Zwecke

160 902229 Für andere Zwecke

161 902230 Röntgenröhren

162 902290 ex Teile und Zubehör für Röntgengeräte

163 902300 Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle für Demonstrationszwe-

cke (z. B. im Unterricht oder in Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet

164 902410 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen von Metallen

165 902480 Andere Maschinen, Apparate und Geräte

166 902490 Teile und Zubehör

167 902519 Andere

168 902590 Teile und Zubehör

169 902710 Gas- oder Rauchgasprüfer

170 902780 Andere Instrumente, Apparate und Geräte

171 902790 Mikrotome; Teile und Zubehör

172 902830 Elektrizitätszähler

173 902890 Teile und Zubehör

174 903010 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis

von ionisierenden Strahlen

175 903020 Oszilloskope und Oszillografen

176 903031 Multimeter, ohne Registriervorrichtung

177 903032 Multimeter, mit Registriervorrichtung

178 903033 ex Andere, ohne Registriervorrichtung, ausgenommen Instrumente zum

Messen von Widerstand

179 903039 Andere, mit Registriervorrichtung

180 903084 Andere, mit Registriervorrichtung

181 903089 Andere

182 903090 Teile und Zubehör

183 903110 Auswuchtmaschinen

184 903149 Andere

185 903180 Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen

Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung AS 2018

Position HS2007 ex* Warenbezeichnung

186 903190 Teile und Zubehör

187 903220 Druckregler (Pressostate)

188 903281 Hydraulische oder pneumatische

189 950410 Video-Spiele der mit Fernsehempfängern verwendeten Art

190 950430 ex Andere Spiele, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmit- tels in Gang gesetzt werden, ausgenommen automatische Kegelspie- le (Bowlings) und Glücksspiele mit sofortigem Geldgewinn 191 950490 ex Video-Spielkonsolen und -geräte, andere als solche der Nr. 950430 * Teilweise erfasste Unterpositionen sind mit dem Symbol «ex» gekennzeichnet.

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Anlage B

192 Integrierte Multikomponenten-Schaltungen, die Kombinationen aus einer

oder mehreren monolithischen, hybriden oder integrierten Multichip- Schaltungen sind und die mindestens eine der folgenden Komponenten ent- halten: Sensoren, Aktuatoren, Oszillatoren, Resonatoren aus Silizium, auch untereinander kombiniert, oder Komponenten, die die Funktionen von Wa- ren der Nrn. 8532, 8533, 8541 oder von Induktoren der Nr. 8504 ausüben, und die wie bei einer integrierten Schaltung auf praktisch untrennbare Weise zu einem einzigen Körper vereinigt sind, um ein Bauelement von der Art zu bilden, welches mittels Kontaktstiften, Kontaktleitungen, Lotperlen, Kon- taktflächen, Kontakthügeln oder Kontaktpunkten auf einer Leiterplatte (ge- druckte Schaltung) oder einem anderen Träger montiert wird. Für die Ausle- gung dieser Definition gilt:

1. «Komponenten» können diskret, unabhängig voneinander hergestellt,

und danach zu einer integrierten Multikomponenten-Schaltung zusam- mengebaut oder in anderen Komponenten integriert sein.

2. Der Begriff «aus Silizium» bedeutet, dass die Komponente auf einem

Siliziumsubstrat hergestellt worden ist oder aus Materialien auf der Grundlage von Silizium besteht oder auf einem integrierten Schaltung- schip hergestellt worden ist. 3.a) «Sensoren aus Silizium» bestehen aus mikroelektronischen oder me- chanischen Strukturen, die im halbleitenden Material oder auf der Ober- fläche eines halbleitenden Materials hergestellt worden sind, und die- nen zum Erfassen physikalischer oder chemischer Grössen und zum Umwandeln dieser in elektrische Signale, hervorgerufen durch Verän- derungen elektrischer Eigenschaften oder einer Veränderung der me- chanischen Struktur. «Physikalische oder chemische Grössen» bezieht sich auf reale Er- scheinungen, wie Druck, Schallwellen, Beschleunigung, Vibration, Bewegung, Orientierung, Belastung, magnetische Feldstärke, elektri- sche Feldstärke, Licht, Radioaktivität, Feuchtigkeit, Durchfluss, Kon- zentration chemischer Stoffe usw. 3.b) «Aktuatoren aus Silizium» bestehen aus mikroelektronischen und me- chanischen Strukturen, die im halbleitenden Material oder auf der Ober- fläche eines halbleitenden Materials hergestellt worden sind, und die- nen zum Umwandeln elektrischer Signale in physikalische Bewegung. 3.c) «Resonatoren aus Silizium» sind Komponenten, die aus mikroelektro- nischen oder mechanischen Strukturen bestehen, die im halbleitenden Material oder auf der Oberfläche eines halbleitenden Materials herge- stellt worden sind, und dienen zum Erzeugen einer mechanischen oder elektrischen Schwingung mit einer vorgegebenen Frequenz, die abhän- gig ist von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen als Reaktion auf ein externes Signal.

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3.d) «Oszillatoren aus Silizium» sind aktive Komponenten, die aus mikro- elektronischen oder mechanischen Strukturen bestehen, die im halblei- tenden Material oder auf der Oberfläche eines halbleitenden Materials hergestellt worden sind, und dienen zum Erzeugen einer mechanischen oder elektrischen Schwingung mit einer vorgegebenen Frequenz, die abhängig ist von der physikalischen Geometrie dieser Strukturen.

193 Module zur Hintergrundbeleuchtung durch Leuchtdioden (LED):

Lichtquellen bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden, einem oder mehreren Verbindern und anderen passiven Komponenten, die auf einer ge- druckten Schaltung oder einem ähnlichen Träger montiert sind, auch kombi- niert mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die zur Hinter- grundbeleuchtung von Flüssigkristallanzeigen (LCD) bestimmt sind.

194 Berührungsempfindliche Eingabegeräte (sogenannte Touchscreens)

ohne Anzeigefunktion, bestimmt zum Einbau in Anzeigegeräte, deren Funk- tion darin besteht, die Anwesenheit und den Ort einer Berührung auf der Anzeigefläche zu erkennen. Die Erkennung der Berührung kann mittels Wi- derstand, elektrostatischer Kapazität, Erkennung eines akustischen Impulses, Infrarotlicht oder einer anderen Technik zur Berührungserkennung erfolgen.

195 Tintenpatronen (mit oder ohne integriertem Druckkopf), zum Einsetzen in

Apparate der HS-Unternummern 844331, 844332 oder 844339 bestimmt und mechanische oder elektrische Bauelemente aufweisend; Patronen mit thermoplastischem oder elektrostatischem Toner (auch mit beweglichen Tei- len), zum Einsetzen in Apparate der HS-Unternummern 844331, 844332 o- der 844339 bestimmt; feste Tinte in bearbeiteten Blöcken zum Einsetzen in Apparate der HS-Unternummern 844331, 844332 oder 844339.

196 Drucksachen, die ein Recht auf Zugang zu oder Installation, Wiedergabe

oder jede andere Verwendung von Software (einschliesslich Spiele), Daten, Internetinhalten (einschliesslich Inhalte von Spielen und Anwendungen) o- der -diensten oder Fernmeldediensten (einschliesslich mobile Dienste) ein- räumen.**

197 Kreisförmige selbstklebende Polierscheiben der zur Herstellung von

Halbleiterscheiben verwendeten Art.

198 Schachteln (einschliesslich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche

Waren, aus Kunststoff, besonders hergerichtet für den Transport oder die Verpackung von Halbleiterscheiben, Masken oder Reticles, der Nr. 392310 oder 848690.

199 Vakuumpumpen der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung

von Halbleitern oder Flachbildschirmen verwendeten Art.

200 Plasmareinigungsgeräte, die organische Verschmutzungen bei Proben oder

Probenhaltern für die Elektronenmikroskopie entfernen.

201 Tragbare interaktive elektronische Lerngeräte, hauptsächlich für Kinder

bestimmt.

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** Die Beseitigung der Zölle für Drucksachen betrifft nur die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Handels mit Waren, d. h., sie betrifft den Marktzugang nur hin- sichtlich der Zolltarife der Teilnehmer. Keine der Bestimmungen des ITA- Erweiterungsübereinkommens hindert ein ITA-Mitglied daran, den Inhalt sol- cher Waren, unter anderem auch Internetinhalte, zu regeln. Keine der Bestim- mungen des ITA-Erweiterungsübereinkommens betrifft Marktzugangsrechte und -pflichten eines Mitglieds hinsichtlich des Dienstleistungsverkehrs oder hin- dert ein Mitglied daran, seinen Dienstleistungsmarkt zu regeln.

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Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation. Ministererklärung über die Ausdehnung des Handels mit Produkten der Informationstechnologie | Lexipedia | Lexipedia