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AS 2018 4711

Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige

Änderung vom 20. November 2018

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verordnet:

I Die Verordnung des EJPD vom 16. Februar 20101 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige wird wie folgt geändert:

Art. 2 Aufgehoben

Art. 6 Abs. 2 2 Führt Infostar nur das Geburtsjahr, so können der genaue Tag und der Geburtsmo- nat von bestehenden amtlichen Dokumenten übernommen werden. Bestehen keine amtlichen Dokumente mit genauem Tag und Geburtsmonat, kann der 01.01. einge- tragen werden.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

20. November 2018 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Simonetta Sommaruga

1 SR 143.111

2018-1905 4711

Ausweise für Schweizer Staatsangehörige. V des EJPD AS 2018

4712

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