AS 2018 85
Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit
Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)
Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM)
Änderung vom 22. November 2017 (AS 2017 7397; SR 511.12)
Art. 9, 17 und Anhänge 1–3 statt:
I
Art. 9 Abs. 1
1 Die Entscheide der medizinischen UC über die Militärdiensttauglichkeit richten
sich nach den Vorgaben des Anhangs; bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.
Art. 17 Aufgehoben
II
1 Die Anhänge 2 und 3 werden aufgehoben.
2 Der Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
2018-0062 85
V über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit AS 2018 und der Militärdienstfähigkeit. Berichtigung
muss es heissen:
I
Art. 9 Abs. 1
1 Die Entscheide der medizinischen UC über die Militärdiensttauglichkeit richten
sich nach den Vorgaben des Anhangs 1; bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.
II Der Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
16. Januar 2018 Bundeskanzlei