AS 2019 2111
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Restaurantangestellte/Restaurantangestellter mit eidgenössischem Berufsattest
Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Restaurantangestellte/Restaurantangestellter mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
vom 6. November 2018 (AS 2018 4805; SR 412.101.220.08)
Art. 18 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 Tabelle Pos. 3 und b Ziff. 2 Tabelle Pos. 3
statt:
1 Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompe-
tenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von
4 Stunden; dafür gilt Folgendes:
4. der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenz-
bereiche mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung
...
3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und organisatorischen 30 %
Prozesse; Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung
b. Berufskenntnisse, im Umfang von 2 Stunden; dafür gilt Folgendes:
2. der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die fol-
genden Handlungskompetenzbereiche in nachstehender Dauer und mit den nachstehenden Gewichtungen:
2019-2187 2111
V des SBFI über die berufliche Grundbildung AS 2019 Restaurantangestellte/Restaurantangestellter mit EBA. Berichtigung
Position Handlungskompetenzbereiche Dauer Gewichtung
...
3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und organisato-
rischen Prozesse; Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werter- haltung 20 Min. 20 %
muss es heissen:
1 Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompe-
tenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von
4 Stunden; dafür gilt Folgendes:
4. der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenz-
bereiche mit den nachstehenden Gewichtungen: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung
...
3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufsorientierten 30 %
Prozesse; Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung
b. Berufskenntnisse, im Umfang von 2 Stunden; dafür gilt Folgendes:
2. der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die fol-
genden Handlungskompetenzbereiche in nachstehender Dauer und mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position Handlungskompetenzbereiche Dauer Gewichtung
...
3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufs-
orientierten Prozesse; Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werter- haltung 20 Min. 20 %
9. Juli 2019 Bundeskanzlei