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AS 2019 3791

Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier

Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)

Die Verordnung des EDI vom 22. März 20171 über das elektronische Patientendos- sier wurde berichtigt. Betroffen sind folgende Bestimmungen:

Anhang 22 Ziffer 2.9.7a

Anhang 33 Ziffer 1.1 Ziffer 2.7

Anhang 54 Ergänzung 1: Ziffer 1.2.4.3 Ziffer 1.6.4.3.4.2.3 Ziffer 1.9.2.1.1 Ziffer 1.11.5.1.2

1 SR 816.111

2 Dieser Text wird in der AS nicht publiziert. Er kann beim BAG, Schwarzenburg-

strasse 157, 3003 Bern bezogen oder im Internet unter www.ehealth.admin.ch abgerufen werden.

3 Dieser Text wird in der AS nicht publiziert. Er kann beim BAG, Schwarzenburg-

strasse 157, 3003 Bern bezogen oder im Internet unter www.ehealth.admin.ch abgerufen werden. Auf eine Übersetzung in die Amtssprachen wird verzichtet. 4 Die aufgeführten Integrationsprofile können kostenlos eingesehen werden beim BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern, www.ehealth.admin.ch oder bei IHE Suisse, Oberstrasse 222, 9014 St. Gallen, www.ihe-suisse.ch. Der Text der nationalen Anpassun- gen der Integrationsprofile und der nationalen Integrationsprofile wird in der AS nicht publiziert. Er kann beim BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern bezogen oder im Internet unter www.ehealth.admin.ch abgerufen werden. Auf eine Übersetzung in die Amtssprachen wird verzichtet.

2019-3834 3791

V des EDI über das elektronische Patientendossier. Berichtigung AS 2019

Ergänzung 2.1: Ziffer 1.4 Ziffer 4.4.1

Anhang 95 Ziffer 2.2

26. November 2019 Bundeskanzlei

5 Dieser Text wird in der AS nicht publiziert. Er kann beim BAG, Schwarzenburg-

strasse 157, 3003 Bern bezogen oder im Internet unter www.ehealth.admin.ch abgerufen werden. Auf eine Übersetzung in die Amtssprachen wird verzichtet.

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