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AS 2019 4319

Verordnung über die Strukturen der Armee

Verordnung über die Strukturen der Armee (VSA)

Änderung vom 20. November 2019

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 29. März 20171 über die Strukturen der Armee wird wie folgt geändert:

Art. 3 Bst. b Dienstzweige der Armee sind: b. der Nachrichtendienst;

Art. 6 Bst. ebis Folgende Angehörige der Armee werden nicht in eine Formation eingeteilt: ebis. Angehörige der Armee in der militärischen Weiterausbildung zum Unterof- fizier, höheren Unteroffizier oder Offizier;

II Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert.

1 SR 513.11

2019-1224 4319

Strukturen der Armee. V AS 2019

III Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

20. November 2019 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Strukturen der Armee. V AS 2019

Anhang 1 (Art. 1)

Strukturen der Armee

Folgende Einträge ersetzen gemäss nachstehender Tabelle: – 1. Gliederungsebene «Kommando Operationen», 2. Gliederungsebene «Kommando Militärpolizei», Strukturebene – 1. Gliederungsebene «Kommando Ausbildung», 2. Gliederungsebene «Höhere Kaderausbildung der Armee», Strukturebene

1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene

Kommando Operationen … Kommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Sicherheitsdienst Kompetenzzentrum Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Fahndung und Schutz Militärpolizeibataillon 1 Militärpolizeibataillon 2 Militärpolizeibataillon 3 Militärpolizeibataillon 4

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Strukturen der Armee. V AS 2019

1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene

… Kommando Ausbildung … Höhere Kaderausbildung der Armee Operative Schulung Kommando Generalstabsschule Kommando Zentralschule Kommando Militärakademie Kommando Berufsunteroffiziersschule der Armee …

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