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AS 2019 4753

Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)

Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)

Änderung vom 26. November 2019

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) verordnet:

I Die Verordnung des WBF vom 11. September 20171 über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fach- schulen wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 2 2 Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt die Rahmenlehrpläne.

Art. 19 Abs. 2

2 Die Expertinnen oder Experten überprüfen zuhanden des SBFI die Einhaltung der

Bestimmungen dieser Verordnung und die Einhaltung des entsprechenden Rahmen- lehrplans.

Art. 20 Abs. 1

1 Das SBFI entscheidet über die Anerkennung.

Art. 21 Abs. 2 2 Verstreicht diese Frist ungenutzt oder werden die Mängel nicht behoben, so ent- zieht das SBFI die Anerkennung. Es hört vor einem Entzug die zuständige kantonale Behörde an.

1 SR 412.101.61

2019-3208 4753

Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen AS 2019 und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen. V des WBF

II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

26. November 2019 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin

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