AS 2019 4753
Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)
Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)
Änderung vom 26. November 2019
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) verordnet:
I Die Verordnung des WBF vom 11. September 20171 über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fach- schulen wird wie folgt geändert:
Art. 8 Abs. 2 2 Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt die Rahmenlehrpläne.
Art. 19 Abs. 2
2 Die Expertinnen oder Experten überprüfen zuhanden des SBFI die Einhaltung der
Bestimmungen dieser Verordnung und die Einhaltung des entsprechenden Rahmen- lehrplans.
Art. 20 Abs. 1
1 Das SBFI entscheidet über die Anerkennung.
Art. 21 Abs. 2 2 Verstreicht diese Frist ungenutzt oder werden die Mängel nicht behoben, so ent- zieht das SBFI die Anerkennung. Es hört vor einem Entzug die zuständige kantonale Behörde an.
1 SR 412.101.61
2019-3208 4753
Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen AS 2019 und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen. V des WBF
II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
26. November 2019 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin