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AS 2019 865

Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS

Verordnung des VBS über die Bewertung der besonderen Funktionen im VBS (Funktionsbewertungsverordnung VBS)

Änderung vom 15. Februar 2019

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement verordnet:

I Die Anhänge 1–3 der Funktionsbewertungsverordnung VBS vom 21. Juni 20051 erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage.

II Diese Verordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft.

15. Februar 2019 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Viola Amherd

1 SR 172.220.111.343.1

2018-3138 865

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Anhang 1 (Art. 1)

Verteidigung

1 Berufsoffizier/-in und Berufsunteroffizier/-in

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1.1 Berufsoffizierskandidat/-in 13

Berufsoffizierskandidaten/-kandidatinnen nach bestandener Eig- nungsabklärung für Berufsoffiziere/-offizierinnen (BO) (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum Grundausbildungslehr- gang (GAL) an der Militärakademie an der ETH Zürich (MILAK) (Selektion 2).

1.2 Berufsoffiziersanwärter/-in 15

Berufsoffiziersanwärter/-innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum GAL (Selektion 2) vor und während des Bachelorlehrgangs (BLG) an der MILAK oder vor und während der Grundausbildung zum Berufsoffizier/zur Berufsoffizierin an der Militärschule (MS).

1.3 Berufsoffiziersanwärter/-in 18

Berufsoffiziersanwärter/-innen nach bestandener Zulassungsprüfung zum GAL (Selektion 2) vor und während des Diplomlehrgangs (DLG) an der MILAK.

1.4 Berufsoffizier/-in 22

BO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der MILAK (BLG, DLG) oder mit erfolgreich abgeschlossener MS, die als Berufsoffizier/-in Kompaniekommandant/-in (BO Kp Kdt), als Einheits-Berufsoffizier/-in (Einh BO) in Schulen und Kursen, als Klassenlehrer/-in (Kl L) in Kader- und Fachschulen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. Musik-Berufsoffiziere/-offizierinnen (Musik BO), die als solche eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1)

1.5 Berufsoffizier/-in 24

Musik BO, die als Chef/-in (C) Musikbetrieb/-ausbildung eingesetzt sind.

866

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1.6 Berufsoffizier/-in 26

BO, die als BO Kp Kdt, als Einh BO in Schulen und Kursen, als Kl L in Kader- und Fachschulen oder in einer gleichwertigen Funk- tion in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielseitig und breit eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2)

1.7 Berufsoffizier/-in 27

BO, die den Weiterausbildungslehrgang 1 (WAL 1) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schulkommandant/-in Stellvertreter/-in (Schul Kdt Stv), als Gruppenchef/-in im Kommando Höhere Kader- ausbildung der Armee (HKA) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3)

1.8 Berufsoffizier/-in 28

BO, die den Weiterausbildungslehrgang 2 (WAL 2) erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt einer Kleinschule oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3+)

1.9 Berufsoffizier/-in 29

BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Schul Kdt, als Verteidigungsattaché/-e oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 4)

1.10 Berufsoffizier/-in 30

BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt Lehrverband (LVb), als Kdt Kompetenzzentrum ABC- KAMIR oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

1.11 Berufsoffizier/-in 31

BO, die den WAL 2 erfolgreich abgeschlossen haben und als Stv Kdt MILAK, als Kdt Kompetenzzentrum SWISSINT, als Kdt Komman- do Spezialkräfte (KSK) oder in einer gleichwertigen Funktion einge- setzt sind. (Einsatzgruppe 5)

867

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1.12 Berufsunteroffizierskandidat/-in 12

Berufsunteroffizierskandidaten/-kandidatinnen nach bestandener Eignungsabklärung für Berufsunteroffiziere/-offizierinnen (BU) (Selektion 1) bis zur bestandenen Zulassungsprüfung zum GAL an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) (Selektion 2).

1.13 Berufsunteroffiziersanwärter/-in 13

Berufsunteroffiziersanwärter/-innen nach bestandener Zulassungs- prüfung zum GAL (Selektion 2) vor und während des GAL an der BUSA.

1.14 Berufsunteroffizier/in 15

BU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung an der BUSA, die als Fachausbilder/-in in Schulen, Lehrgängen (LG) und Kursen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 1)

1.15 Berufsunteroffizier/-in 19

BU, die in der ganzen Breite ihres Ausbildungsspektrums vielseitig als Fachausbilder/-in oder als Armeefahrlehrer/-in, als C Dienste, als C Verkehr und Transport (VT) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 2)

1.16 Berufsunteroffizier/-in 20

BU, die eine Funktion mit erhöhter Fach- und Ausbildungsverant- wortung ausüben. (Einsatzgruppe 2+)

1.17 Berufsunteroffizier/-in 21

BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 1, die als C Fachbereich, als Klassenlehrer/-in in Kaderschulen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 3)

1.18 Berufsunteroffizier/-in 22

BU mit erfolgreich abgeschlossenem WAL 2, die als Führungs- gehilfe/-gehilfin (Fhr Geh) Kdt, als Klassenlehrer/-in an der BUSA, als Fhr Geh von Schul Kdt, als C Fachausbildung oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. (Einsatzgruppe 4)

868

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1.19 Berufsunteroffizier/-in 23

BU mit vor oder nach der Funktionsübernahme absolviertem WAL 3, die als Fhr Geh Stufe V, als C Einsatz und Laufbahnsteue- rung (ELS), BU, Heer (HE), Luftwaffe (LW), Logistikbasis der Armee (LBA), HKA, Führungsunterstützungsbasis (FUB) und Kdt LVb, als Lehrgangsleiter/-in an der BUSA, als C Grundlagen Militärisches Personal oder in einer gleichwertigen Funktion ein- gesetzt sind. (Einsatzgruppe 5)

2 Fachberufsoffizier/-in, Fachberufsunteroffizier/-in und

Berufssoldat/-in Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

2.1 Fachberufsoffiziersanwärter/-in 10

Fachberufsoffiziersanwärter/-innen während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen der Militärpolizei (MP).

2.2 Fachberufsoffizier/-in 15

Fachberufsoffiziere/-offizierinnen (FBO) mit erfolgreich abgeschlos- sener Grundausbildung, die als Operator/-in Logistik (Log) im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. Fachberufsoffiziersanwärter/-innen während der Grundausbildung zum/zur Angehörigen des Armee-Aufklärungsdetachement 10 (AAD 10).

2.3 Fachberufsoffizier/-in 16

FBO mit abgeschlossener Polizeiausbildung, die als Operator/-in im MP Spezial-Detachement (Spez Det) im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.4 Fachberufsoffizier/-in 17

FBO mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Opera- tor/zur Operatorin des AAD 10 im KSK, die als solche oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.5 Fachberufsoffizier/-in 18

FBO mit einer Sicherheits-, Polizei-, oder Spezialausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Gruppenführer/-in (Grfhr) im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

869

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

2.6 Fachberufsoffizier/-in 19

FBO mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung, die als C MP Sicherheitstransporter, als Leiter/-in Polizeiinformationstech- nologie oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.7 Fachberufsoffizier/-in 20

FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen in den Bereichen Sicherheit, Polizei oder KAMIBES, die als Zugfüh- rer/-in (Zfhr) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.8 Fachberufsoffizier/-in 21

FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Operationsoffizier/-in (Op Of) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.9 Fachberufsoffizier/-in 22

FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Stv Kdt MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.10 Fachberufsoffizier/-in 23

FBO mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als MP Of Kriminalpolizei (Kripo) oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.11 Fachberufsoffizier/-in 24

FBO mit einer Polizeiausbildung oder einer Spezialausbildung im Bereich Minenräumung, Explosive Ordnance Disposal oder Peace Support Operation, die als C Einsatzkommando oder in einer gleich- wertigen Funktion eingesetzt sind.

2.12 Fachberufsoffizier/-in 25

FBO mit einer Polizeiausbildung oder einer Spezialausbildung, die als Kdt MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.13 Fachberufsunteroffiziersanwärter/-in 10

Fachberufsunteroffiziersanwärter/-innen während der Grundaus- bildung zum/zur Angehörigen der MP.

2.14 Fachberufsunteroffizier/-in 11

Fachberufsunteroffiziere/-offizierinnen (FBU), die als Sachbearbei- ter/-in Log oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

870

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

2.15 Fachberufsunteroffiziersanwärter/-in 12

Fachberufsunteroffiziersanwärter/-innen während der Grundaus- bildung zum/zur Angehörigen des AAD 10.

2.16 Fachberufsunteroffizier/-in 13

FBU mit einer Sicherheitsausbildung, die als MP Sicherheits-Uof oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.17 Fachberufsunteroffizier/-in 14

FBU mit einer Sicherheitsausbildung, die als Stv C Diensthunde- wesen MP oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.18 Fachberufsunteroffizier/-in 15

FBU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung, die als Operator/-in Log im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind. Fachberufsunteroffiziersanwärter/-innen mit abgeschlossenem Hoch- schulstudium während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen des AAD 10.

2.19 Fachberufsunteroffizier/-in 16

FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung die als Operator/-in im MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.20 Fachberufsunteroffizier/-in 17

FBU mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Opera- tor/zur Operatorin des AAD 10, die als solche eingesetzt sind. FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung (Perso- nenschutz, KAMIBES) sowie erweiterten Kenntnissen, die als Ope- rator/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.21 Fachberufsunteroffizier/-in 18

FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung sowie erweiterten Kenntnissen, die als Grfhr MP Spez Det im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.22 Fachberufsunteroffizier/-in 19

FBU mit einer Sicherheits-, Polizei- oder Spezialausbildung die als MP Uof Sicherheitstransporte oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

871

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

2.23 Fachberufsunteroffizier/-in 20

FBU mit einer Sicherheitsausbildung sowie erweiterten Kenntnissen in den Bereichen Sicherheit oder Polizei, die als Zfhr im KSK oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.24 Fachberufsunteroffizier/-in 21

FBU mit einer Polizeiausbildung sowie kriminalpolizeilichen Kennt- nissen, die als MP Uof Kripo oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

2.25 Berufssoldat/-in 10

Berufssoldatenanwärter/-innen während der Grundausbildung zur/zum Angehörigen der MP.

2.26 Berufssoldat/-in 13

Berufssoldat/-innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und erweiterten Kenntnissen, die als Material- oder Munitions- spezialist/-in eingesetzt sind.

3 Angehörige des militärischen Flugdienstes

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

3.1 Berufsmilitärpilotkandidat/-in 13

Berufsmilitärpilotkandidaten/-kandidatinnen während der Abklä- rung der fliegerischen Eignung in der Pilotenschule der Luftwaffe.

3.2 Berufsmilitärpilotanwärter/-in 15

Berufsmilitärpilotanwärter/-innen während der Grundausbildung zum Berufsmilitärpiloten/zur Berufsmilitärpilotin (BMP).

3.3 Berufsmilitärpilot/-in 24

BMP, die als Pilot/-in, als Fluglehrer/-in oder in einer gleichwerti- gen Funktion eingesetzt sind.

3.4 Berufsmilitärpilot/-in 25

BMP mit erhöhter Führungsverantwortung, die als Staffelkomman- dant/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

872

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

3.5 Berufsmilitärpilot/-in 26

BMP mit höherer Führungsverantwortung oder selbständiger Fach- verantwortung, die als Geschwaderkommandant/-in, als C Fach- dienst oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.6 Berufsmilitärpilot/-in 27

BMP mit höherer Führungsverantwortung und erweiterten Kompe- tenzen, die als Lehrgangskommandant/-in Pilotenauswahl / fliegeri- sche Grundausbildung, als Kdt Lufttransportdienst des Bundes oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.7 Berufsmilitärpilot/-in 28

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwor- tung und erweiterten Kompetenzen, die als C Berufsfliegerkorps Luftwaffe, als C Luftverteidigung, als C Luftaufklärung, als C Lufttransport oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.8 Berufsmilitärpilot/-in 29

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwor- tung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als Kdt Pilotenschule LW oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.9 Berufsmilitärpilot/-in 30

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwor- tung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als Chef/-in A3/5 Unterstabschef/-in Operationen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.10 Berufsmilitärpilot/-in 31

BMP mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwor- tung, erweiterten Kompetenzen und grösserer Führungsspanne, die als C Operationszentrale LW oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.11 Berufsbordoperateur/-in 22

Berufsbordoperateure/-operateurinnen (BBO), die als Operateur/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.12 Berufsbordoperateur/-in 23

BBO, die als Stv C Simulator oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

873

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

3.13 Berufsbordoperateurin/-operateur 25

BBO mit erhöhter Führungsverantwortung, die als C Flugoperatio- nen oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.14 Berufsbordoperateur/-in 26

BBO mit höherer Führungsverantwortung oder selbständiger Fach- verantwortung, die als C Fachdienst oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

3.15 Berufsbordoperateur/-in 28

BBO mit höherer Führungsverantwortung, höherer Fachverantwor- tung und erweiterten Kompetenzen, nach entsprechender Zusatzaus- bildung / Fähigkeitsabklärungen, die als C Sparte oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

4 Zeitmilitär

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

4.1 Zeitoffizier/-in 13

Zeitoffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbil- dung zum Zfhr, die als Einh Kdt Stv, als Zfhr, als Quartiermeister/-in oder als Subalternoffizier in Stäben eingesetzt sind.

4.2 Zeitoffizier/-in 15

Zeitoffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbil- dung zum Einh Kdt, die als C Transportzentrale / Stv C und als Of in Stäben eingesetzt sind.

4.3 Zeitoffizier/-in 16

Zeitoffizier/-in mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum/zur Einh Kdt, die als solche oder als Einsatzplaner/-in Of eingesetzt sind.

4.4 Zeitoffizier/-in 24

Militärische Untersuchungsrichter/-innen, die als Strafverfolgungs- organ der Militärjustiz Strafuntersuchungen in der militärischen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Bereich des Militärstrafgesetzes, des Strassenverkehrsgesetzes und bei Widerhandlungen gegen das humanitäre Völkerrecht durchführen.

874

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

4.5 Zeitunteroffizier/-in 9

Zeitunteroffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Grfhr (Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeis- ter), die als Team-C, als Bereichs-C, als Spezialist/-in, als Grfhr, als Fahrzeug Kdt, als Küchenchef/-in, als Zfhr Stv oder in einer gleich- wertigen Funktion eingesetzt sind.

4.6 Zeitunteroffizier/-in 12

Zeitunteroffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Hauptfeldweibel, Feldweibel oder Fourier, die als Einheitsfeldweibel/-in, als Technischer Unteroffizier/Technische Unteroffizierin, als Einheitsfourier/-in oder in einer gleichwertigen Funktion eingesetzt sind.

4.7 Zeitunteroffizier/-in 13

Zeitunteroffiziere/-offizierinnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Log Zfhr, die als solche eingesetzt sind.

4.8 Zeitsoldat/-in 7

Zeitsoldaten/-innen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Soldaten (Soldat, Gefreiter, Obergefreiter), die als Spitzensportler/- in oder in verschiedenen Soldatenfunktionen eingesetzt sind.

5 Militärische Fahrschule

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

5.1 Fahrlehrer/-in 16

Fahrlehrer/-innen mit eidgenössischem Fachausweis und Fahrlehrer- ermächtigung, die hauptamtlich als Fahrlehrer/-in eingesetzt sind.

875

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

6 Pflegedienst

Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

6.1 Pflegefachperson 14

Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pfle- gefachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung, die als Fachperson in einem medizinischen Zentrum oder einer Kranken- abteilung eingesetzt sind und denen Aufgaben in der Pflege, der Behandlung und der Betreuung von Patienten/Patientinnen, im administrativen und logistischen Betrieb sowie in der Fachausbil- dung von Angehörigen der Truppe übertragen sind.

6.2 Leiter/-in Krankenabteilung / medizinisches Zentrum 15

der Region Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pfle- gefachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung,-die ein medizinisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leiten.

6.3 Chef/-in Pflegedienst einer militärmedizinischen Region 16

Pflegefachpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Dipl. Pfle- gefachfrau/Pflegefachmann HF oder gleichwertiger Ausbildung sowie Führungserfahrung, denen die Gesamtverantwortung für eine militärmedizinische Region übertragen ist und die gleichzeitig ein medizinisches Zentrum der Region oder eine Krankenabteilung leiten.

6.4 Chef/-in Pflegedienst der Armee 25

Pflegefachpersonen mit Bachelor of Science in Pflege oder abge- schlossener Ausbildung als Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF mit langjähriger funktionsrelevanter Berufs- und Führungserfahrung, welche die Gesamtverantwortung für die Konzeption, die Organisa- tion und die Ausbildung des stationären Pflegedienstes und der ambulanten Patientenbetreuung in der Armee tragen.

876

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Anhang 2 (Art. 1)

armasuisse Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Testpilot/-in 25

Testpiloten/-pilotinnen, die für Prototypenerprobungen, Evaluatio- nen, Einfliegen, Abnahmen, Waffenversuche und Flugdemonstratio- nen eingesetzt sind.

2 Chefpilot/-in Helikopter / Jet 26

Testpiloten/-pilotinnen, denen die Leitung der Gruppe Testpilo- ten/-pilotinnen Helikopter oder Jet übertragen ist.

3 Chef/-in Testpilot/-in 27

Chefpiloten/-pilotinnen, denen die fachliche, organisatorische und personelle Führung aller Testpiloten/-pilotinnen übertragen ist und die gleichzeitig eine der Gruppen Testpiloten/-pilotinnen Helikopter oder Jet leiten.

4 Flugversuchsingenieur/-in 24

Ingenieure/Ingenieurinnen ETH / FH oder Physiker/-innen, die als Flugversuchsingenieur/-in eingesetzt sind.

5 Chef/-in Flugversuchsingenieur/-in 26

Flugversuchsingenieure/-ingenieurinnen, denen die fachliche, organisatorische und personelle Leitung der Gruppe Flugversuchs- ingenieure/-ingenieurinnen übertragen ist.

877

Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

Anhang 3 (Art. 1)

swisstopo Ziffer Funktion, Bewertungskriterien LK

1 Kartograf/-in 18

Kartografen/-grafinnen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als Geomatiker/-in oder mit gleichwertiger Ausbildung, die mit vielfälti- gen Aufgaben der topografischen oder thematischen Kartografie betraut sind oder kartografische Arbeiten auf dem Spezialgebiet der militärischen Kartografie ausführen, die höhere Anforderungen stellen.

2 Kartograf/-in 19

Kartografen/-innen nach Ziffer 1 mit vergleichbaren Tätigkeiten, die erweiterte Fachkenntnisse erfordern.

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Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

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Funktionsbewertungsverordnung VBS AS 2019

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