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AS 2020 1183

Zusatzprotokoll vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Zusatzprotokoll vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

SR 0.311.544; AS 2013 65

Geltungsbereich am 27. März 2020, Nachtrag1

Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)

Fidschi* 19. September 2017 B 19. Oktober 2017 Frankreich* 28. Februar 2019 B 30. März 2019 Palau 27. Mai 2019 B 26. Juni 2019 Sudan 4. Oktober 2018 B 3. November 2018 * Vorbehalte und Erklärungen (die Erklärungen aller Vertragsstaaten über die zentralen Behörden, gemäss Art. 13 Abs. 2 sind im oben erwähnten Geltungsbereich nicht mit * auf- geführt). Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2013 65 3525, 2014 3199

und 2017 195. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2020-0893 1183

Unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und AS 2020 Komponenten und Munition und unerlaubter Handel damit. Zusatzprotokoll

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