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AS 2020 131

Verordnung über das Psychologieberuferegister

Verordnung über das Psychologieberuferegister (Registerverordnung PsyG)

Änderung vom 13. Dezember 2019

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Registerverordnung PsyG vom 6. Juli 20161 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 Bst. b

2 Das Psychologieberuferegister enthält Daten über:

b. die Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung zur Ausübung der Psycho- therapie in eigener fachlicher Verantwortung;

Art. 3 Abs. 1 Bst. g und h, 2 Einleitungssatz und Bst. c 1 Das Psychologieberuferegister enthält zu den Inhaberinnen und Inhabern eidgenös- sischer oder anerkannter ausländischer Weiterbildungstitel in den Fachgebieten nach Artikel 8 PsyG die folgenden Daten: g. eidgenössische Weiterbildungstitel mit Ort und Datum der Ausstellung so- wie der Bezeichnung des Weiterbildungsganges und der für diesen verant- wortlichen Organisation; h. anerkannte ausländische Weiterbildungstitel mit Land und Datum der Ertei- lung des Weiterbildungstitels, der Bezeichnung des Weiterbildungsganges und der für diesen verantwortlichen Organisation sowie dem Datum der An- erkennung durch die Psychologieberufekommission (PsyKo);

2 Zu den Inhaberinnen und Inhabern einer Bewilligung zur Ausübung der Psycho-

therapie in eigener fachlicher Verantwortung enthält es: c. die Kantone, welche die Bewilligung erteilt haben (Bewilligungskantone), mit dem Datum der Erteilung und gegebenenfalls der Befristung der Bewil- ligung;

1 SR 935.816.3

2019-1834 131

Registerverordnung PsyG AS 2020

Art. 4 Abs. 1 Bst. b

1 Das BAG trägt ins Psychologieberuferegister ein:

b. zu den Inhaberinnen und Inhabern einer Bewilligung zur Ausübung der Psy- chotherapie in eigener fachlicher Verantwortung: die Angabe, ob besonders schützenswerte Personendaten nach Artikel 6 Absatz 2 vorhanden sind.

Art. 5 Einleitungssatz und Bst. b Die PsyKo trägt ins Psychologieberuferegister ein: b. zu den nach Artikel 23 Absatz 1 PsyG gemeldeten Personen: die Daten nach Artikel 3 Absätze 1 Buchstaben a–e und 3 Buchstabe c.

Art. 6 Abs. 1 Bst. b, 2 Einleitungssatz sowie Bst. f und g

1 Die zuständigen kantonalen Behörden tragen ins Psychologieberuferegister ein:

b. zu den 90-Tage-Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern nach Arti- kel 23 PsyG: das Datum der Meldung.

2 Sie melden dem BAG ohne Verzug folgende besonders schützenswerte Personen-

daten betreffend in eigener fachlicher Verantwortung tätige Psychotherapeutinnen und -therapeuten: f. befristete Verbote der Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung mit Begründung und Datum des Entscheids sowie Beginn und Ende des Verbots; g. definitive Verbote der Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung mit Begründung und Datum des Entscheids.

Art. 11 Abs. 3 3 Öffentliche und private Stellen erhalten über die Standardschnittstelle nur Zugang zu denjenigen Daten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Der Zu- gang wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.

Art. 12 Abs. 2 2 Es stellt den Stellen nach Absatz 1 Buchstabe b die Daten nur auf schriftlichen Antrag hin zur Verfügung.

Art. 19 Abs. 1 Bst. a, 2bis und 3bis

1 Von Nutzerinnen und Nutzern der Standardschnittstelle nach Artikel 11 Absatz 1

Buchstabe b werden je nach Aufwand folgende Gebühren erhoben: a. eine einmalige Gebühr von maximal 2000 Franken: für den Beratungsauf- wand, für die Programmierung der Standardschnittstelle, das Zertifikat so- wie die Schulung der Nutzerinnen und Nutzer; und

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Registerverordnung PsyG AS 2020

2bis Für die Bearbeitung des Antrags und die Erstellung von Verfügungen nach Artikel 11 Absatz 3 wird eine Gebühr nach Aufwand erhoben. 3bis Wo sich die Gebühr nach Aufwand bemisst, beträgt der Stundenansatz je nach Funktionsstufe der ausführenden Person 90–200 Franken.

Art. 21 Aufgehoben

II Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.

III Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2020 in Kraft.

13. Dezember 2019 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Registerverordnung PsyG AS 2020

Anhang (Art. 3–8 und 10–17)

Abschnitte «Personenstammdaten», «Daten zum Aus- und Weiterbildungsabschluss» und «Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern einer Berufs- ausübungsbewilligung»

Daten im Psychologieberuferegister Datenlieferung, -bearbeitung und -nutzung: Rechte und Pflichten

Öff. BAG Kantone PsyKo WB-Org EP BFS

Personenstammdaten Name und Vorname(n) L A L A B, E E G frühere Name(n)* L A L A B, E E G Geburtsdatum* L A L A B, E E G Jahrgang L A L A B, E E G Geschlecht L A L A B, E E G Korrespondenzsprache* L A L A B, E E G Nationalität(en) L A L A B, E E G Personen-Identifikationsnr. (GLN) L A L A L E G Unternehmens-Identifikationsnr. (UID) L L L L L E A Todesdatum* A C C C G

Daten zum Aus- und Weiterbildungsabschluss anerkannter inländischer Hochschulabschluss in Psychologie L A L L B, E E G mit Datum und Ort der Ausstellung anerkannter ausländischer Hochschulabschluss in Psychologie L L L A L E G mit Datum und Land der Ausstellung

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Registerverordnung PsyG AS 2020

Daten im Psychologieberuferegister Datenlieferung, -bearbeitung und -nutzung: Rechte und Pflichten

Öff. BAG Kantone PsyKo WB-Org EP BFS

Eidg. Weiterbildungstitel mit Datum und Ort der Ausstellung; L A L L B, E E G Bezeichnung des Weiterbildungsganges und dessen verantwort- liche Organisation anerkannter ausl. Weiterbildungstitel mit Land und Datum, L L L A L E G Bezeichnung des Weiterbildungsganges und dessen verantwort- liche Organisation sowie Datum der Anerkennung PsyKo

Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsausübungsbewilligung Bewilligungsstatus L L A L L E G Bewilligungskanton(e) mit Datum der Erteilung und gegebe- L L A L L E G nenfalls der Befristung der Bewilligung Grundlage der Bewilligungserteilung L L A L L E G Praxisadresse, Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse L L A L L E G Sprachkompetenzen L L A L L E G Einschränkungen der Bewilligung L L A L L E G Auflagen L L A L L E G Beschreibung von Einschränkungen und Auflagen* L L A L L E G Entzug der Bewilligung L L A L L E G Verweigerung der Bewilligung L L A L L E G

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Registerverordnung PsyG AS 2020

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