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AS 2020 1341

AS 2020 1341

Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Änderung vom 23. April 2020

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet:

I Der Anhang der Verordnung des BLV vom 16. Januar 20201 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitglied- staaten der Europäischen Union erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

II Diese Verordnung tritt am 25. April 2020 in Kraft. 2

23. April 2020 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Hans Wyss

1 SR 916.443.102.1

2 Dringliche Veröffentlichung vom 24. April 2020 im Sinne von Art. 7 Abs. 3

des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512).

2020-1160 1341

Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza AS 2020 aus bestimmten Mitgliedstaaten der EU. V des BLV

Anhang (Art. 1–3)

Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete

1 Schutzzonen und Überwachungszonen in den betroffenen

Mitgliedstaaten der EU Die betroffenen Mitgliedstaaten der EU sowie die dort festgelegten Schutzzonen und Überwachungszonen werden im folgenden Durchführungsbeschluss festgelegt:

EU-Grunderlass Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten

Durchführungsbeschluss Durchführungsbeschluss (EU) 2020/47 der Kommission vom (EU) 2020/47 20. Januar 2020 betreffend Massnahmen zum Schutz vor der hoch- pathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 16 vom 21.1.2020, S. 31; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2020/549, ABl. L 123 vom 21.4.2020, S. 1.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2020/47 listet im Anhang die Schutzzonen und Überwachungszonen folgendermassen auf: Teil A Schutzzonen Teil B Überwachungszonen

2 Betroffene Mitgliedstaaten der EU

In folgenden Mitgliedstaaten der EU bestehen Schutzzonen und Überwachungs- zonen nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/47: Deutschland Polen Ungarn

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