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AS 2020 1605

Geschäftsreglement des Ständerates (GRS) (Änderungen für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes)

Geschäftsreglement des Ständerates (GRS)

Änderung vom 4. Mai 2020

Der Ständerat, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Ständerates vom 23. April 20201, beschliesst:

I Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 20. Juni 20032 wird wie folgt geän- dert:

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 3. Kapitels 2. Abschnitt

Art. 20a Ratsunterlagen

1 Die Ratsunterlagen werden in der Regel elektronisch zur Verfügung gestellt.

2 Während der Ratssitzung werden ausser Wahlzetteln keine Unterlagen ausgeteilt.

Art. 21 Einreichung Ein Ratsmitglied kann eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss während der Session per E-Mail beim Zentralen Sekretariat einreichen.

1bis Wer eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss mitunterzeichnet, teilt dies per E-Mail dem Zentralen Sekretariat mit. Dies ist bis zum Ende des nächsten Sitzungstages nach der Einreichung möglich.

2020-1200 1605

Geschäftsreglement des Ständerates AS 2020

Art. 30 Abs. 1 1 Die Ratssekretärin oder der Ratssekretär erstellt für jede Sitzung ein Protokoll in der Sprache der Präsidentin oder des Präsidenten. Das Protokoll nennt: a. die behandelten und zurückgezogenen Beratungsgegenstände; b. die Namen der Rednerinnen und Redner; c. die Anträge; d. das Ergebnis der Abstimmungen und Wahlen; e. die entschuldigten Ratsmitglieder; f. die Mitteilungen der Präsidentin oder des Präsidenten.

Art. 35 Abs. 2

2 Wer sprechen will, meldet sich per Handzeichen bei der Präsidentin oder beim

Präsidenten.

1 Ein Antrag ist der Präsidentin oder dem Präsidenten per E-Mail an das Ratssekreta- riat vor der Beratung des betreffenden Beratungsgegenstandes einzureichen. 1bis Die Präsidentin oder der Präsident kann für die Einreichung der Anträge eine Frist setzen.

Art. 44 Stimmabgabe Die Stimmabgabe erfolgt durch Aufstehen.

Aufgehoben

Art. 45 Sachüberschrift und Abs. 1 Feststellung des Ergebnisses

1 Auf das Zählen der Stimmen kann verzichtet werden, wenn das Ergebnis einer

Abstimmung offensichtlich ist.

Art. 46 Abs. 1 und 5

1 Die Abstimmung findet unter Namensaufruf statt, wenn mindestens zehn Ratsmit-

glieder es verlangen.

5 Aufgehoben

Geschäftsreglement des Ständerates AS 2020

II

1 Dieses Reglement tritt mit Annahme in der Schlussabstimmung in Kraft.

2 Es gilt, bis der Ständerat wieder im Parlamentsgebäude tagt; danach sind alle darin enthaltenen Änderungen hinfällig.

Ständerat, 4. Mai 2020 Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol

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