AS 2020 1795
Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Viertes Zusatzprotokoll vom 20. September 2012 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
SR 0.353.14; AS 2016 3591
Geltungsbereich am 11. Mai 2020, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten
Italien* 30. August 2019 1. Dezember 2019 Russland* 29. Mai 2017 1. September 2017 Ukraine* 13. November 2018 1. März 2019 Vereinigtes Königreich* Gibraltar 29. Juli 2019 27. Oktober 2019 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2016 3591.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2020-1379 1795
Europäischen Auslieferungsübereinkommen. Viertes Zusatzprot. AS 2020
1796