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AS 2020 1795

Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

Viertes Zusatzprotokoll vom 20. September 2012 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

SR 0.353.14; AS 2016 3591

Geltungsbereich am 11. Mai 2020, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Italien* 30. August 2019 1. Dezember 2019 Russland* 29. Mai 2017 1. September 2017 Ukraine* 13. November 2018 1. März 2019 Vereinigtes Königreich* Gibraltar 29. Juli 2019 27. Oktober 2019 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2016 3591.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2020-1379 1795

Europäischen Auslieferungsübereinkommen. Viertes Zusatzprot. AS 2020

1796