AS 2020 4557
Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
SR 0.311.40; AS 2014 1165
Geltungsbereich am 26. Oktober 2020, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Armenien* 17. September 2020 1. Januar 2021 Aserbaidschan* 19. Dezember 2019 1. April 2020 Tunesien* 15. Oktober 2019 B 1. Februar 2020 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2014 1165, 2015 3123, 2016 2893 und 2019 1957. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2020-3255 4557
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. AS 2020 Übereink. des Europarats