AS 2020 4635
AS 2020 4635
Zweites Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
SR 0.351.12; AS 2005 333
Geltungsbereich am 29. Oktober 2020, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten
Italien* 30. August 2019 1. Dezember 2019 Liechtenstein* 25. September 2020 1. Januar 2021 Russland* 16. September 2019 1. Januar 2020 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2005 333, 2007 1377, 2010 3119,
2013 1319, 2016 2855 und 2019 2579.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2020-3297 4635
Europäisches Übereink. über die Rechtshilfe in Strafsachen. Zweites Zusatzprot. AS 2020